Kursprotokoll (23.Oktober 2014)

Protokoll vom 23.10.2014, 13:30-15:05 Uhr  für den Ethikkurs K2 des Gymnasium Gerabronns

Themen: Todesstrafe, Menschenrechte

Protokollant: ChibiMikuuu, 05.11.2014

Anzahl der Anwesenden: vollständig; 10 Schüler


 

Verlauf: 
  • Argumente Pro/Contra: Todesstrafe
  • Menschenrechte
  • Vergleich: Islamische/afrikanische Menschenrechte im Vergleich (noch nicht zusammengetragen)

Todesstrafe:

Als Todesstrafe bezeichnet man die Tötung eines Menschen als gesetzliche Strafe für ein schwerwiegendes begangenes Verbrechen. Was spricht nun für bzw. gegen diese Art von Bestrafung?

1. Abschreckung

Pro:

Mit der Angst sein Leben verlieren zu können, überlegt es sich mancher zweimal ob er diese Tat begehen will.

Kontra:

Es gibt keine wissenschaftlichen Beweise, dass dem wirklich so sei.

Beispiel hierfür wäre England im 18. Jahrhundert. Damals konnte man bereits beim kleinen Diebstahl an den Strang gebracht werden. Dieses öffentliche Spektakel jedoch begünstigte weitere Diebe durch das Gedränge.

2. Vergeltung

Pro:

Gerecht ist gleiches mit gleichem zu vergelten.

Kontra:

Das Verbrechen wird durch den Tod des Täters nicht ungeschehen gemacht. Die Todesstrafe würde nur als Zweck genutzt um Rache auszuüben.

Der Staat würde moralisch ungerecht vergelten. Er selbst wäre nicht besser als der Täter.

3. Terrorismus als Ausnahme

Pro:

Terroristen stellen eine Gefahr für den Staat und die Gesellschaft dar.

Kontra:

Todesstrafe nützt in ihrem Fall nichts, da sie die Straftaten aus Überzeugung  begehen. Nicht selten schreckt auch der Tod sie nicht ab, wie man z.B bei Selbstmordattentätern sieht.

Wenn  man nun aber sagen würde, dass ein Täter nicht mehr aufgrund der Auswirkungen seiner Tat, sondern wegen seinen Beweggründen  hingerichtet werden soll würde das bedeuten, dass der Täter mehr wegen seiner politischen Meinung als wegen seiner Tat bestraft werden würde.

4. Schutz der Gesellschaft

Pro:

Wer tot ist, kann keinen Schaden mehr anrichten.

Kontra:

Es ist nicht bewiesen, dass ein Mensch immer wieder tötet wen er dies bereits einmal getan hat. Die Todesstrafe wäre nur eine Pseudo Schutzmaßnahme.

Die Gesellschaft muss vor solch gefährlichen Individuen geschützt werden, was sich jedoch auch durch Inhaftierung bewerkstelligen lässt.

5. Kosten einer lebenslangen Haft

Pro:

Täter würden vom Geld des Steuerzahlers „durchgefüttert“.

Kontra:

Die Kosten einer Hinrichtung (von Urteil bis Vollstreckung) sind weit höher als die einer lebenslangen Haft.


Menschenrechte:

Definition nach der BPB:

Menschenrechte sind die angeborenen unveräußerlichen Rechte eines jeden Menschen, die die moralische und rechtliche Basis der Menschheit bilden. Sie sind vor- und überstaatlich, d. h. höher gestellt als die Rechte des Staates. Sie können daher auch nicht von diesem verliehen, sondern nur als solche anerkannt werden.

Dazu zählen:

  • Gedankens-/Wissens- und Religionsfreiheit
  • Recht auf Arbeit
  • Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau
  • Recht auf Nahrung
  • Versammlungsfreiheit
  • Recht auf Frieden
  • Recht auf Freiheit
  • Recht auf Leben
  • Recht auf freie Meinungsäußerung
  • Recht auf Bildung
  • Recht auf Teilhabe an der Kultur
  • Recht auf gleichen -lohn bei gleicher Arbeit
  • Wahlrecht
  • Recht auf Anerkennung
  • Recht auf Gleichheit vor dem Gericht

Zusätzlich noch ein Film der „Wissenswerte“, die das Thema genauer beleuchten:

Wissenswerte: Menschenrechte

Zum Punkt

Menschenrechte des Islams und Afrikas im Vergleich

gibt es noch keine Ergebnisse. Genaueres folgt in der nächsten Stunde.

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