Protokoll vom 1.3.12

Kurs: Ethikgrundkurs, K1 (1.3.2012, 11.15 Uhr- 13.00 Uhr)

Kursthema: Pflicht und Neigung

Anwesende: 9 Schüler/Schülerinnen und 1 Lehrerin

Protokollant: J.A.

Gliederung: 

  1. Dialog zu Glückseligkeit, Neigung und Pflicht
  2. Immanuel Kant
  3. Gruppenarbeit: Beurteilung von Handlungen

1.Glückseligkeit, Neigung, Pflicht

Zu Beginn der Stunde bekamen wir ein Arbeitsblatt ausgeteilt auf dem ein Dialog zwischen einem Schüler und einem Lehrer abgebildet ist (Quelle: Ethik-Klassiker von Platon bis John-Stuart Mill. Ein Lehr und Studienbuch, von Max Klopfer). Der Ausgangspunkt des Gesprächs bildet die Frage, was das größte Verlangen im Leben des Schülers sei, und der Lehrer beantwortet es selbst als ‚die Glückseligkeit‘. Im Folgenden fragt er den Schüler ob er, wenn er alle Glückseligkeit der Welt hätte, diese mit anderen teilen würde. Gleich anschließend wird aber die Frage offenbar, ob denn jeder würdig dafür sei, und auch ob man es selbst ist. Der Lehrer definiert nun den Begriff der Neigung ( =inneres Streben nach Glückseligkeit) und meint, dass sie allein durch die Vernunft eingeschränkt werde. So entsteht ein „Zwang“, vernünftig zu handeln. Zuletzt wird auch der Begriff der Pflicht definiert ( =Handeln nach selbst auferlegten, vernünftigen Gesetzen).

Nach dem Bearbeiten des Dialogs stellte Frau Schütze uns die Frage, wieso der Mensch in der Lage dazu ist, sich selbst zu etwas zu verpflichten. Ideen der Schüler waren u.a., dass der Mensch einen eigenen Willen hat und sich zu dem verpflichten kann, was er für richtig hält, oder dass der Mensch seinen egoistischen Trieben folgt und sich zu dem verpflichtet, wodurch er seine Ziele erreichen kann. Kant meinte hierzu, dass der Mensch ein Bürger zweier Welten sei; der Sinnenwelt (Neigung, Begierden, Gefühle, Prinzip der Glückseligkeit) und der intelligiblen Welt (Vernunft, Freiheit, Prinzip der Sittlichkeit). Die Sinnenwelt zwar schränke den Willen ein, jedoch ist der Mensch durch die intelligible Welt dazu verpflichtet, nach selbst auferlegten Gesetzten zu handeln.

2. Kant

Im Folgenden beschäftigten wir uns kurz mit Kants Leben. Hierzu bekamen wir einen kleinen Lebenslauf, eine Übersicht über die europäische Philosophie und ein Blatt zu den ‚drei Regeln des Philosophierens‘ ausgeteilt. Die drei Regeln waren

  1. selbst denken (zwangsfreie Denkungsart),
  2. sich in die Stelle jedes anderen denken (liberale Denkunsart, tolerant und empathisch sein),
  3. jederzeit mit sich einstimmig denken (konsequente Denkungsart, seine Meinung vertreten und sich treu sein).

In einem Rückblick wiederholten wir auch Kants vier Grundfragen und ordneten ihnen die jeweiligen Wissensbereiche zu:

  1. Grundfrage: Was darf ich hoffen? (-> Metaphysik, Religion)
  2. Grundfrage: Was kann ich wissen? (-> Erkenntnislehre)
  3. Grundfrage: Was soll ich tun? (-> Moral)
  4. Grundfrage: Was ist der Mensch? (-> Anthropologie)

3. Beurteilungen von Handlungen

Als nächstes stellten wir uns eine Situation vor, in der ein Blinder eine vielbefahrene Straße überqueren will. Ein Sehender kommt hinzu. Wir sollten nun 17 Varianten zur Weiterführung der Ausganssituation untersuchen und als entweder böswillig und pflichtwidrig (rot gekennzeichnet), ethisch neutral und pflichtgemäß (blau gekennzeichnet) oder aus gutem Willen (grün gekennzeichnet) bezeichnen. Bei der Besprechung der Gruppenarbeit einigten wir uns auf das folgende Ergebnis.

  1. blau: S führt B über die Straße, weil er sowieso hinüber muss.
  2. blau: S führt B, weil er als Pfadfinder heute noch keine gute Tat vollbracht hat.
  3. grün: S führt B, obwohl B abgerissen aussieht und unangenehm riecht.
  4. grün: S führt B, weil S es als seine menschliche Pflicht empfindet.
  5. blau: S führt B, weil S jemanden, der gerade des Weges kommt, damit imponieren möchte.
  6. rot: S erkennt, dass B offenbar auf Hilfe wartet, weil er allein nicht über die Straße kann, kümmert sich aber nicht um ihn.
  7. grün: S führt B über die Straße und übersieht ein heranrasendes Auto. S kann beiseite springen aber B wird angefahren.
  8. rot: S führt B vor ein Auto, weil er einmal einen Unfall sehen möchte.
  9. rot: S schubst B, den er beerben will, vor ein Auto.
  10. rot: S schubst B, der ihn zuvor etliche Male erpresst hat, vor ein Auto.
  11. blau:S führt B über die Straße, weil er B als „netten Opa aus der Nachbarschaft“ kennt.
  12. grün: S führt B, obwohl B sich vorher an der Kasse des Supermarktes rücksichtslos vor ihn gedrängelt hat.
  13. rot: S führt B, weil er sich ein Trinkgeld erhofft.
  14. blau: S führt B. S ist Polizist und im Dienst.
  15. blau: S führt B, weil B sein Freund ist.
  16. blau: S führt B, weil er sich als Christ dazu verpflichtet fühlt.
  17. blau: S führt B, weil er annimmt, er könnte sonst wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft werden.

Bei der Besprechung fiel auf, dass es Kant bei der Beurteilung der Handlungen vielmehr darauf ankam, was das Motiv ist. Die Folgen (wie zB. bei 7.) werden von ihm nicht betrachtet. Demnach können Handlungen wie folgt unterteilt werden:

  • plichtgemäß (aus Pflicht bzw. gutem Willen, aus Eigenliebe, aus Neigung)
  • böswillig

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