Protokoll 23.01.2017

Stundenprotokoll Ethik K1/2 23.01.2017 9.40-11.15

Referentin: Sü

11 Schüler anwesend

Verfasserin: Freiheit

Gliederung der Doppelstunde:

  1. Organisatorisches
  2. Maximen+ Verallgemeinerungstest
  3. Mensch als Bürger zweier Welten
  4. Vergleich mit goldener Regel
  5. Herleitung des kategorischen Imperativs der Freiheit

1.Organisatorisches

Die drei abwesenden Schüler nehmen am BEST-Training teil und sind deswegen entschuldigt.

 

2.Maximen + Verallgemeinerungstest

Wir sehen uns zwei Folgen der Serie „Kant, Sophie und der kategorische Imperativ“ an.

( Sie sind als kurze Wiederholung der letzten Stunde zu verstehen.)

 

3.Mensch als Bürger zweier Welten.

Wir reden über die Frage, ob sich der Mensch selber Gesetze geben sollte und kommen zu dem Entschluss, dass er sich diese sogar geben muss, um der Vernunft und nicht nur seinen Trieben zu folgen.

 

  • Der Mensch ist Bürger der sinnlichen und verstandesmäßigen Welt. Auf Grund dieses Verstandes und seiner Vernunft ist er in der Lage, sich selbst Gesetze zu geben.

 

4. Vergleich mit der goldenen Regel

  Goldene Regel:

„Was du nicht willst, dass man dir tut, das füge keinem anderen zu.“

Kategorischer Imperativ:

„Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“

Gemeinsamkeiten -beides Imperative

-beide sind als formales Prinzip zu verstehen –> Ableitung von konkreten Handlungsanweisungen nötig

-Verallgemeinerung nötig

-als moralische Richtlinie zu verstehen

(<–gilt auch für diese Seite)
Unterschiede -subjektiv, nur bedingt gültig

-hypothetischer Imperativ

-Anforderung schwächer als beim kategorischen Imperativ

-auf individuelle Ansichten ausgelegt

-unbedingt, kategorisch gültig

-Anforderung stärker

-gilt unabhängig von Individuellen Wünschen

 

 

Die goldene Regel ist also eher auf einen selbst bezogen und gilt nicht immer für die Allgemeinheit, der kategorische Imperativ hingegen, gilt für die Allgemeinheit und ist für jeden gleich zu verstehen.

 

 

5.Herleitung des kategorischen Imperativs der Freiheit

  1. Freiheit = Voraussetzung für die Möglichkeit ethischen Handelns überhaupt: „Nur wer nicht muss, kann wollen.“
  2. Bedingung der Freiheit: Zwanglosigkeit in Bezug auf Handeln
  3. Hindernis für Zwanglosigkeit/ Willensfreiheit: Glücksstreben des Menschen
  4. Die Möglichkeit des Menschen, sich selbst ein moralisches Gesetz zu geben und mithilfe der Vernunft einsichtig zu sein
  5. Glück = vorgegebener Zweck; alles Handeln wird somit zum Mittel, ist also nie Selbstzweck
  6. Alle Inhalte des Wollens können damit nie frei sein; z.B. kann Nicht-töten-Wollen aus Angst vor Strafe (Streben nach Wohlbefinden) herrühren
  7. Nur die eine Form des Willens, der Wille an sich, das Wollen „um den Wollens Willen“, der gute Wille, kann demnach frei sein
  8. Dieser freie Wille manifestiert sich im Kategorischen Imperativ, denn nur dessen Selbstverpflichtung gilt ohne jede Bedingung („Ich will, weil es vernünftig ist“, d.h. weil es für alle Menschen jederzeit widerspruchsfrei gelten kann)
  9. Das sittliche, selbstverständliche Handeln ist somit der einzig wahre Ausdruck der Freiheit
  10. Freiheit = Moralität

 

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