Protokoll Montag 04.12.2017

Protokoll: Montag 04.12.2017, 11.15-13.00 Uhr

 

Referentin: Sü

 

14 Schüler anwesend

 

Verfasser: Gerechtigkeit

 

Gliederung:

1.Organisatorisches

 

2.GFS

 

3.Wdh./ Zsfsg. Strafen

 

4.Todesstrafe weltweit

 

2.GFS

Das Thema der GFS war „Todesstrafe vs. Menschenrechte“. Dieses wurde wiederum unter der Frage, ob die Todesstrafe mit den Menschenrechten vereinbar sei, genauer beleuchtet. In der GFS wurden verschiedene Punkt genannt und erklärt. Einer dieser Punkte, waren Argumente für und gegen die Todesstrafe:

Dafür spricht: Dagegen spricht:

 

-„Auge um Auge, Zahn um Zahn“–>Mose

-Abschreckung

-Rache und Vergeltung

-Lebenslängliche Haft ist unmenschlicher, als ein schneller Tod

-Schutz der Gesellschaft

-Alttestamentliches Gebot wird in Matthäus 5,38ff aufgehoben

-Abschreckungskraft noch nie wissenschaftlich bewiesen

-Hinrichtung der Täter hilft den Opfern nicht

-Justizirrtümer

-hohe Kosten

-Extreme Belastung für Angehörige

-keine Chancen auf Rehabilitationen

-Senken den Respekt vor menschlichem Leben

-Bekämpft nicht die Ursachen

-Mord, um Mord zu bestrafen

 

Anschließend wurden uns die Menschenrechte gezeigt, sowohl die „Allgemeine Erklärung“, in der besonders auf Artikel 3 und 5 hingewiesen wurde, als auch das „Zivilpaket“. Am Ende der GFS kam sie (die Person, die die GFS gehalten hat) zu dem Fazit, dass die Todesstrafe nicht mit den Menschenrechten vereinbar sei, also weder mit der „Allgemeinen Erklärung“, noch mit dem „Zivilpaket“. Außerdem ist sie der Meinung, dass eine fortschrittliche Welt nicht an der Hinrichtung festhalten sollte. Sie sagte ebenfalls, dass der Druck der Weltgesellschaft steigen muss, um etwas zu ändern.

3.Wdh./ Zsfsg. Strafen

Wir sahen uns ein Video an, indem verschiedene Bespiele für die absolute und relative Strafzwecktheorie genannt wurden, die wir dann aufschreiben sollten.

Absolute Strafzwecktheorie Relative Strafzwecktheorie
Spiegelstrafen*, z.B. Abschneiden der Hände Spiegelstrafen*
Guillotine Guillotine
Kreuzigung* Generalprävention:

-Pranger

– Kreuzigung*

Hexenverfolgung Hexenverfolgung
Kahlscheren von Frauen Freiheitsstrafe
Todesstrafe Zwölftafelgesetz
Codex Hammurabi* Nürnbergerprozesse

 

*Spiegelstrafen: Strafen, bei denen der Verurteilte einen gleichen oder ähnlichen Schaden erleidet, wie das Opfer

* Kreuzigung: Diente zur Demütigung und Abschreckung

* Codex Hammurapi: Sammlung von Rechtssprüchen („Auge um Auge, Zahn um Zahn“)

Wie zu erkennen ist, können einige Beispiele beiden Strafzwecken zugeordnet werden, weshalb wir auch im Unterricht darüber diskutiert haben.

Zu finden ist dieses Video unter folgendem Link:

https://segu-geschichte.de/video-urteilen-und-strafen/

4.Todesstrafe weltweit

Zu diesem Thema haben wir uns einen Bericht von einem Radiosender angehört, der über die Todesstrafe in verschiedenen Ländern erzählt hat.

Das erste Land, das präsentiert wurde, war die USA:

  • 60% der Befragten war für die Hinrichtung
  • Aber Öffentlichkeit will es unauffällig
  • 32 von 50 Staaten haben noch die Todesstrafe, aber sie wird nur in 9 davon auch durchgeführt
  • Kritik:
  • Nicht wirkungsvollà keine Abschreckung
  • Zu teuer
  • Trifft Unschuldige
  • Funktioniert nicht immer richtig
  • 145 Fehlurteile

Das zweite Land, das die Todesstrafe noch durchführt, ist China:

  • Hinrichtungszahl ist ein Staatsgeheimnis; aber Schätzungen zu Folge sind es 3000 pro Jahr
  • Hauptgrund für Todesstrafe: Zorn der Bevölkerung über Korruption
  • Todesstrafe nicht nur für gewalttätige Delikte, sondern auch z.B. für Korruption
  • Kritik:
  • Fehlurteil oder falsches Justizurteil kann nicht mehr rückgängig gemacht werden
  • Todesstrafe schreckt nicht so sehr ab, wie gewollt
  • Recht auf Leben sollte respektiert werden
  • Geständnisse unter Folter erpresst und nicht immer gut/richtig
  • Aber: China ist ein Einparteienstaat und die Abschreckung durch Todesstrafen sei immer noch wichtig

–>trotz Rückgang der Verurteilungen, ist China noch weit entfernt von der Abschaffung der Todesstrafe

 

Das dritte Land, um das es ging, ist der Iran:

  • Vereine setzen sich für die Abschaffung der Todesstrafe ein
  • Hinrichtungen sind öffentlich–> Widerstand, durch Rückgang der Zuschauerzahlen
  • Todesstrafe wegen z.B. Mord, Ehebruch oder Homosexualität
  • Aber: Verwandte der Opfer können bei Verurteilung wegen Mord, den Täter begnadigen und ihm so die Todesstrafe ersparen
  • Todesstrafe außerdem wegen Drogendelikten, aber „der Kampf gegen Drogen, werde nicht am Galgen entschieden“
  • Zahl der Hinrichtungen sogar gestiegen

 

Nachdem wir den Bericht besprochen hatten, konnten wir selber noch sagen, warum die Todesstrafe gut oder schlecht ist bzw. warum wir dafür oder dagegen waren. Dabei wurde gesagt, dass die Todesstrafe als Abschreckung nicht wirksam sei, dass aber jemand, der z.B. einen Mord begeht, dadurch sein Recht auf Leben verloren habe, und dadurch schon irgendwie die Todesstrafe „verdient“ hätte.

 

Zu finden ist der Bericht unter folgendem Link:

http://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/radiowissen/todesstrafe-exekution-strafrecht100.html

 

 

1 Kommentar

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Bei dem Thema „Todesstrafe- ja oder nein? “ sollten bei jedem Menschen die Glocken klingeln und man sollte sich selbst fragen, inwiefern man das Recht dazu hat, über diese Art von Entscheidung überhaupt nachdenken zu dürfen.
Kein Mensch sollte über das Leben eines Anderen entscheiden, oder es beenden dürfen!
Jemand, der einen Mörder zum Tode verurteilt ist auch ein Mörder und sollte der dann nicht auch mit dem Tod „bestraft“ werden, weil er einen anderen Menschen ermordet hat?

Denkt mal drüber nach…

MfG bongo

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