Abschließendes Urteil

Eine schwangere Frau erfährt, dass sie ein behindertes Kind zur Welt bringen wird. Ihr Baby wird sowohl körperlich, wie auch geistig stark eingeschränkt sein.

 

Abschließendes Urteil

In meinem abschließendem Urteil werde ich auf das obige Problem eingehen und meine Ansicht darstellen. Ich hab folgene Punkte als wichtig erachtet und sie der Wichtigkeit geordnet. Als wichtigstes finde ich, dass das Kind ein Recht auf Leben hat. Der zweite Punkt wäre die Freiheit der Mutter über ihren Körper zu entscheiden. Als drittes ist der Arzt, welcher die Pflicht hat Leben zu schützen. Danach die Gesellschaft, welche ein gewisses Leistungsdenken hat. Als den unwichtigsten Punkt habe ich die Diskriminierung der Behinderten erachtet.

Das Recht auf Leben hab ich als wichtigstes erachtet, da es sozusagen Mord wäre, wenn man ein Lebewesen tötet, auch wenn es nocht nicht vollständig entwickelt ist. Aus diesem Embryo wird sich dennoch ein lebenswertes Lebewesen entwickeln, auch wenn es körperlich und geistig eingeschränkt ist. So solle man auch keinen Unterschied zwischen behinderten und nicht behinderten Personen machen. Es kann nicht sein, dass ein Kind nur abgetrieben wird, weil es eine Behinderung aufweist. So müsse man nach Kants Kategorischen Imperatif jeden Behinderten vor der Geburt töten, dass kann man zwar denken, aber auf keinen Fall wollen. So ist auch im Grundgesetz verankert, dass jeder Mensch das Recht auf Leben hat. So ist für mich das Recht auf Leben des Kindes der wichtigste Punkt.

Als zweit wichtigstes habe ich die Freiheit der Mutter eingeordnet, da generell die Mutter über ihren Körper entscheiden darf. So kann sich auch ein Kind abtreiben, wenn es ihren Wünschen entspricht oder sie sich nicht wohl damit fühlt. Das heisst, wenn sie kein Kind will und dieses vielleicht ihre Zukunft stört oder es sich nicht um ein Wunschkind handelt, so kann sie es bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abtreiben. Dieser Punkt steht aber dem ersten Punkt entgegen: Recht auf Leben des Kindes. So kommt es dabei zu dem ersten Konflikt. Man kann nicht auf die Freiheit der Mutter eingehen, dass Kind abzutreiben, wenn man das Recht auf Leben des Kindes mit betrachtet. Da aber das Recht auf Leben für mich wichtiger ist, sollte die Mutter das Kind austragen.

Der dritte Punkt wäre, dass der Arzt die Pflicht hat Leben zu schützen. Dies kann man jetzt auf das Kind beziehen oder auf die Mutter. So hat der Arzt die Pflicht das Leben des Kindes schützen, auch wenn die Mutter das Kind nicht will. Im Gegensatz dazu steht das Leben der Mutter. Wenn die Mutter durch das Kind gefährdet ist, so muss der Arzt entscheiden, welches Leben er rettet. Da steht aber das Leben der Mutter an erster Stelle.  

Als vierten Punkt habe ich das Leistungsdenken der Gesellschaft gewählt, da die Gesellschaft einen gewissen Druck auf die Mutter und den Arzt ausübt, da man eine „perfekte“ Gesellschaft anstrebt, ohne Behinderte, welche nichts für das Allgemeinwohl der Gesellschaft machen. Dies hört sich sehr diskriminierend an. So steht dieses auch in starker Konfrontation mit dem letzten Punkt. Wenn die Mutter das behinderte Kind abtreiben würde, wäre die Gesellschaft zufrieden, dennoch handelt es sich dabei um eine Diskriminierung der Behinderten, da so jedes behinderte Kind, nach der Gesellschaft, abgetrieben werden müsste, damit eine „perfekte“ Gesellschaft entsteht. So gibt es in dieser Konfrontation keine Lösung, der beide Seiten zustimmen könnten.

Bei diesem Thema gibt es viele Konfrontationen zwischen den Wünschen der einzelnen Seiten, so kann man nur schlechte eine einheitliche Lösung finden. Dennoch bin ich gegen Abtreibung.

 

 

 

 

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