{"id":3960,"date":"2017-06-09T13:22:53","date_gmt":"2017-06-09T13:22:53","guid":{"rendered":"http:\/\/ethikblogs.de\/?p=3960"},"modified":"2017-06-11T10:20:31","modified_gmt":"2017-06-11T10:20:31","slug":"folter-und-menschenwuerde-der-daschner-fall","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ethikblogs.de\/?p=3960","title":{"rendered":"Folter und Menschenw\u00fcrde &#8211; Der Daschner- Fall"},"content":{"rendered":"<p>Das Thema, ob Folter erlaubt werden sollte, ist auch heutzutage aktuell, da zum Beispiel nach der Meinung Donald Trumps \u201eFolter [\u2026]ein probates Mittel im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus [sei]\u201c. (Quelle: <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/politik\/ausland\/usa-news-blog-donald-trump-will-plan-fuer-sicherheitszonen-in-syrien-a-1131762.html\">http:\/\/www.spiegel.de\/politik\/ausland\/usa-news-blog-donald-trump-will-plan-fuer-sicherheitszonen-in-syrien-a-1131762.html<\/a>)<\/p>\n<p>Doch zum Beispiel in Deutschland ist Folter verboten, wie es in Artikel 104 a) im GG festgehalten ist:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDie Freiheit der Person kann nur auf Grund eines f\u00f6rmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschr\u00e4nkt werden.<strong> Festgehaltene Personen d\u00fcrfen weder seelisch noch k\u00f6rperlich mi\u00dfhandelt werden.<\/strong>\u201c (<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/gg\/art_104.html\">https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/gg\/art_104.html<\/a>)<\/p><\/blockquote>\n<p>Zu dieser Thematik gibt es ein reales Fallbeispiel, ein Dilemma, das im Folgenden vorgestellt wird.<\/p>\n<p>Der Polizeivizepr\u00e4sident Daschner hat einem Verbrecher, der ein Kind entf\u00fchrt und misshandelt hat, Gewalt angedroht, damit dieser den Aufenthaltsort des Kindes verr\u00e4t.<br \/>\nNach dem Auffinden des (schon toten) Kindes stellt sich die Frage, ob Daschner schuldig gesprochen werden soll, weil er Gewalt angedroht hat, um das Leben des Kindes zu retten\u2026. (weitere Infos hier: <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/panorama\/der-fall-daschner-anklage-macht-der-folter-den-prozess-a-287371.html\">http:\/\/www.spiegel.de\/panorama\/der-fall-daschner-anklage-macht-der-folter-den-prozess-a-287371.html<\/a>)<\/p>\n<p>Was findet ihr? Soll Daschner schuldig gesprochen werden?<\/p>\n<p>Es gibt viele Argumente f\u00fcr und gegen den Schuldspruch.<\/p>\n<p>Gegen den Schuldspruch spricht z.B., dass es f\u00fcr Daschner als Polizist im Gef\u00e4ngnis gef\u00e4hrlich sein k\u00f6nnte. Au\u00dferdem war die Androhung von Gewalt notwendig, um den Verbrecher dazu zu bringen, den Aufenthaltsort des Kindes zu verraten.<\/p>\n<p>Nach Spiegel online sprachen sich bei einer Umfrage 63 % der Menschen daf\u00fcr aus, dass Daschner nicht bestraft werden sollte. (<a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/politik\/deutschland\/umfrage-deutsche-zeigen-verstaendnis-fuer-folterpolizisten-a-237826.html\">http:\/\/www.spiegel.de\/politik\/deutschland\/umfrage-deutsche-zeigen-verstaendnis-fuer-folterpolizisten-a-237826.html<\/a>)<br \/>\nDa in einer Demokratie auch miteinbezogen werden sollte, was das Volk will, sollte dieser Umstand mitber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p>Zudem k\u00f6nnte man sagen, dass das Leid des Gefolterten durch die Rettung des Entf\u00fchrten aufgewogen wird (oder, wenn der Verbrecher mehrere Personen entf\u00fchrt h\u00e4tte, dass durch die Folter das Gl\u00fcck der gr\u00f6\u00dften Zahl (sprich die Rettung der Entf\u00fchrten) herbeigef\u00fchrt wurde.)<\/p>\n<p>Dennoch darf man die Argumente f\u00fcr den Schuldspruch nicht vernachl\u00e4ssigen.<\/p>\n<p>Zum Einen hat Daschner als Vertreter des Staates (Polizeivizepr\u00e4sident) die Menschenw\u00fcrde verletzt, die in Artikel 1 des Grundgesetzes festgehalten wurde:<\/p>\n<blockquote><p>\u201e<em>Die W\u00fcrde des Menschen ist <strong>unantastbar<\/strong>. Sie zu achten und zu <strong>sch\u00fctzen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt<\/strong>.\u201c<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Die Menschenw\u00fcrde ist ja etwas, was jedem Einzelnen, egal welche Nationalit\u00e4t oder Religionszugeh\u00f6rigkeit, zukommt. Sie ist, wie in Artikel 1 schon geschrieben, unantastbar, das hei\u00dft, die Menschenw\u00fcrde kann nicht aberkannt werden und muss vom Staat respektiert und gesch\u00fctzt werden.<\/p>\n<p>Daschner verkennt die Menschenw\u00fcrde des Verbrechers, indem er ihm Gewalt androht.<br \/>\nNach Kant bedeutet eine Person in ihrer W\u00fcrde zu achten, sie in einer Weise zu behandeln, der sie vern\u00fcnftigerweise zustimmen kann. Da in der Regel kein Mensch der Folter seiner selbst zustimmen w\u00fcrde, verletzt Daschner die Menschenw\u00fcrde des Verbrechers.<br \/>\nDa in Artikel 1 auch steht, dass der Staat die Menschenw\u00fcrde sch\u00fctzen muss, k\u00e4me der Staat dieser Verpflichtung nicht nach, wenn Daschner nicht schuldig gesprochen werden w\u00fcrde. Der Staat w\u00fcrde sein Wesen ver\u00e4ndern und kein Rechtsstaat mehr sein, wenn Folter (oder auch nur die Androhung von Folter, der aber reale Folter gefolgt w\u00e4re) geduldet werden w\u00fcrde. Zudem verschwimmen die Grenzen, wenn man einmal Folter erlaubt wird. Das Erlauben der Folter w\u00fcrde also die Entgrenzung der Moral und die Senkung der Hemmschwelle herbeif\u00fchren.<\/p>\n<p>Zudem verletzt die Folter das Recht und die F\u00e4higkeit, selbst zu bestimmen, was man sagt und was nicht. Es wird dementsprechend die innere Freiheit verletzt, da der Wille durch Schmerzen gebrochen werden soll.<\/p>\n<p>Ein weiteres Argument f\u00fcr den Schuldspruch ist zudem, dass Daschner gegen das Grundgesetz versto\u00dfen hat (Art. 104, Art. 5 Meinungsfreiheit).<br \/>\nDagegen kann man nat\u00fcrlich einwenden, dass in dem entsprechenden Artikel 104 nicht explizit die Androhung von Folter verboten ist, sondern lediglich Folter an sich, aber Artikel 5 wurde trotzdem verletzt, da der Gefolterte gezwungen wird, etwas zu sagen, was er aber eigentlich f\u00fcr sich behalten will.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem gibt es keine Garantie, dass die Folter \u201eerfolgreich\u201c ist, sprich, dass der Gefolterte nicht vielleicht auch falsche Informationen gibt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Alles in allem ist es eine schwierige Angelegenheit, es gibt nicht wirklich \u201egut\u201c und \u201eb\u00f6se\u201c und auch kein &#8222;richtig&#8220; und &#8222;falsch&#8220;.<br \/>\nMeiner Meinung nach sollte Daschner aber schuldig gesprochen werden, da f\u00fcr mich das Argument der Menschenw\u00fcrde am gewichtigsten ist. Keiner kann einem anderen Menschen die Menschenw\u00fcrde aberkennen, auch keinem Verbrecher, die Menschenw\u00fcrde ist unantastbar. Und wenn man einmal auch nur die Androhung von Folter geduldet, so kann es sein, dass dadurch die Hemmschwelle verkleinert wird, und dass die Polizisten in Zukunft bei jedem \u00e4hnlichen Fall \u00fcberlegen, ob sie zur Folter greifen sollen oder nicht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Was meint ihr, wie steht ihr zu Folter? Und seid ihr der Meinung, dass Daschner schuldig gesprochen werden sollte? Soll man in Extremsituationen auch Terroristen foltern d\u00fcrfen?<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Thema, ob Folter erlaubt werden sollte, ist auch heutzutage aktuell, da zum Beispiel nach der Meinung Donald Trumps \u201eFolter [\u2026]ein probates Mittel im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus [sei]\u201c. 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