Protokoll vom 21.11.2016 K2

Es fehlten 4 Schüler.

 

Zuerst sahen wir uns zwei Videos an, anhand welcher wir ein Arbeitsblatt zum Thema Menschenrechte ausfüllten:

     https://youtu.be/fjagWFEmnpg

        https://youtu.be/12uKuORCyBM

Nach dessen Besprechung bekamen wir ein Arbeitsblatt zum Aufbau eines Arguments

Hier bearbeiteten wir die erste Aufgabe:

           (Fakt) Die Todesstrafe ist in Deutschland verboten, (Begründung) weil sie wider den Menschenrechten steht (anerkannte Norm). (Konklusion) Folglich ist sie moralisch nicht zu vertreten.

           (Fakt) Die Todesstrafe ist in Deutschland verboten. (Begründung) Unter anderem da in Anbetracht der Tatsache, dass in den USA, wo sie erlaubt ist, nicht weniger Verbrechen begangen werden (Fakt). Demnach funktioniert sie auch nicht als Abschreckung (Konklusion).

Für die zweite Aufgabe bekamen wir Zeit an den Computern zu recherchieren, werden unsere Ergebnisse jedoch erst nächste Stunde zusammentragen.

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