Protokoll Freitag 09.02.2018

Gymnasium Gerabronn GK Kursstufe 1

Referent/in: Frau Schütze

Anwesenheit: 5 von 6 Personen

Verfasser/in des Protokolls: weise1820

Gliederung der Unterrichtsstunde:

  • „Hannah Arendt“ Film
  • Pflicht
  • Interview mit Kant / Imperative

Zu Beginn der Stunde, haben wir den Film „Hannah Arendt“ zu Ende geschaut, den wir bereits in der letzten Woche, begonnen hatten. Dieser handelt von einer jüdischen Frau, der es gelang im zweiten Weltkrieg nach Amerika zu fliehen. Diese hebt sich in einem besonderen Punkt von anderen ab. Seit der Gerichtsverhandlung von Adolf Eichmann, bei der sie dachte auf ein Monster zu treffen, jedoch auf einen Niemand stößt, versucht sie nachzuvollziehen, warum diese Menschen damals so gehandelt haben. Mit der Veröffentlichung ihrer Artikelserie „Die Banalität des Bösen“, gibt sie den Juden eine „Teilschuld“, an dem was damals passiert ist und stellt Männer, wie Eichmann, als Menschen da, die nur nicht wirklich über ihre Taten nachgedacht haben, jedoch keinen so bösen Willen hatten. Ihr wird vorgeworfen, dass sie kalt, gefühllos und arrogant sei, in den Medien starten zahlreiche Hetzkampagnen und sie verliert lebenslange Freunde. Sie beharrt jedoch auf ihrer Meinung und sucht nach Antworten, auch wenn es bedeutet „dahin zu denken, wo es weh tut“.

Nach dem doch sehr bewegenden Film, sprachen wir kurz im Plenum über das Verhalten von Hannah Arendt und ihren Freunden. Dabei konnten wir uns darauf einigen, dass das Verhalten Arendts, zumindest im Nachhinein und ohne engeren persönlichen Bezug zur Nazi-Zeit, doch sehr plausibel schien. Denn letzten Endes wollte sie lediglich das Handeln der Menschen damals verstehen, ihnen allerdings nicht im selben Zuge vergeben.

Im Anschluss dazu, haben wir das Beispiel Adolf Eichmann auf unser Thema, Kant, bezogen. Der Gedanke, war folgender: Welche Bedeutung das Wort „Pflicht“ für Kant hatte und welche wiederum für Eichmann? Diese beiden Bedeutungen, beziehungsweise Definitionen müssen sich stark unterscheiden, denn Eichmann hat seine Pflicht allein darin gesehen, die Befehle auszuführen, die ihm erteilt wurden, ohne groß darüber nachzudenken. Kant hingegen, sieht Pflicht, als den alleinigen Auslöser für moralisch gute Handlungen. Ein guter Wille, ist nur dann ein wirklich guter Wille, wenn er nicht pflichtgemäß, also aus beliebigen Beweggründen ist, sondern nur durch Pflicht bestimmt wird.

Damit kommen wir zu dem dritten Punkt, der Unterrichtsstunde, nämlich dem Kategorischen Imperativ von Kant, welcher das vollständig bedingungslose Handeln beschreibt und laut ihm, sind ausschließlich diese Handlungen moralisch gut. Nachdem wir ein Interview mit Kant gelesen hatten, indem er genaue Informationen zu seiner Ethik gibt und wir ausführlich geklärt hatten, was ein kategorischer Imperativ ist und in wiefern er sich von einem Hypothetischen Imperativ unterscheidet, also dem bedingten Handeln, versuchten wir eigene Beispiele zu finden. Doch bei dem Verallgemeinerungstest scheiterten alle Beispiele, die uns einfielen, nach Kant ist es garnicht so einfach moralisch gut zu handeln.

Arbeitsblatt: Verallgemeinerungstest mit Beispiel

 

 

Schreibe einen Kommentar