Protokoll vom 7.11.2016

Wirtschaft und Ethik, Straftheorien                                                       7.11.2016, 7:45-9:20

Partybaum (L.) am 9.11.2016

 

18 Anwesende (vollzählig), Referentin Sü

Organisatorisch geklärtes: 

·         Klausur am 28.11.2016 wird mit Hefter geschrieben

·         Blogbeiträge müssen bis 8.01.2017 online sein

·         Kommentare müssen bis 15.01.2017 online sein

Wirtschaft und Ethik

Wir führten in Gruppen ein Schreibgespräch über die Frage, ob Wirtschaft und Ethik miteinander vereinbar sind und mussten unseren Standpunkt begründen. Alle Gruppen waren weitestgehend der Meinung, dass Wirtschaft und Ethik nicht wirklich miteinander vereinbar sind, da es in der Wirtschaft um Profit und Konkurrenz geht. Es ist zwar möglich Wirtschaft mit ethischer Moral zu vereinbaren, aber relativ schwer, da man sehr viel auf einmal beachten muss (Umwelt, Löhne, Arbeitsbedingungen).

Film: Bedingungsloses Grundeinkommen (https://www.youtube.com/watch?v=EP7KfJLh30g )

Zu dem Thema Wirtschaft und Ethik wurde ein Film der ARD gezeigt, in dem erklärt wird, was ein bedingungsloses Grundeinkommen ist, nämlich dass jede/r Bürger/in monatlich eine festgelegte Summe an Geld vom Staat bekommt, egal ob er/sie arbeitet oder nicht.

In der anschließenden Diskussion kamen vor allem drei Punkte auf. Zum einen, dass durch das bedingungslose Grundeinkommen keiner mehr arbeiten gehen würde, was aber im Film durch Studien widerlegt wurde, da der Hauptantrieb für Leistung nicht im Geld liegt.                                       Zum anderen, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen gut wäre, da die Menschen weniger finanzielle Sorgen hätten und sich das Einkommen durch Arbeit an das bedingungslose Grundeinkommen anrechnen würde und man somit mehr Geld hätte.                                                                                   Der dritte Punkt, war die Frage, wie das bedingungslose Grundeinkommen geregelt würde, wenn man zusätzlich arbeitet und sehr gut verdient, ob man dies prozentual regelt, oder ab einem gewissen Einkommen das bedingungslose Grundeinkommen wegfällt.

Straftheorien

Um in das Thema einzuführen wurde uns ein Fall von Brandstiftung an einer Unterkunft für Asylsuchende, bei dem fünf Personen starben und vier schwer verletzt wurden, vorgestellt, bei dem vier Täter beteiligt waren (16, 17, 19 und 23 Jahre alt) und wir eine Strafe für den 16-Jährigen aussuchen sollten. Zur Auswahl standen:

Verbrennen (a), Haftstrafe und Veröffentlichen seines Bildes (b), Überlebende Familienmitglieder über Strafe entscheiden lassen (c), gemeinnützige Arbeit über mehrere Jahre mit Brandopfern (d), Geldstrafe an Überlebende zahlen (e),  lebenslange Haft (f)

Die meisten der Kursteilnehmer fanden (d) am sinnvollsten (manche in Kombination mit Haftstrafe), da sie der Meinung waren, dass die Arbeit und der Kontakt mit Brandopfern den Täter zum Nachdenken über seine Tat anregen würde. Wir sprachen auch über den Sinn hinter Strafe und kamen zu dem Schluss, dass Strafe Rehabilitation und Abschreckung bewirken soll.

Mit Hilfe unseres Ethikbuches erarbeiteten wir dann die drei Straftheorien:

·         Vergeltungstheorie: Rache

·         Generalprävention: Abschreckung

·         Spezialprävention: Ausgleich sozialer Fehlentwicklungen und Erziehung (Resozialisierung)

 

Unter diesem Link findet man ein Schema zu den oben aufgezeigten Theorien:

http://userpage.fu-berlin.de/theissen/proseminar/pdf/Straftheorien.PDF

 

In der nächsten Stunde (14.11.2016) werden wir die Theorien und das tatsächliche Strafmaß diskutieren.

 

 

 

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