Das Thema, ob Folter erlaubt werden sollte, ist auch heutzutage aktuell, da zum Beispiel nach der Meinung Donald Trumps „Folter […]ein probates Mittel im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus [sei]“. (Quelle: http://www.spiegel.de/politik/ausland/usa-news-blog-donald-trump-will-plan-fuer-sicherheitszonen-in-syrien-a-1131762.html)
Doch zum Beispiel in Deutschland ist Folter verboten, wie es in Artikel 104 a) im GG festgehalten ist:
„Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.“ (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_104.html)
Zu dieser Thematik gibt es ein reales Fallbeispiel, ein Dilemma, das im Folgenden vorgestellt wird.
Der Polizeivizepräsident Daschner hat einem Verbrecher, der ein Kind entführt und misshandelt hat, Gewalt angedroht, damit dieser den Aufenthaltsort des Kindes verrät.
Nach dem Auffinden des (schon toten) Kindes stellt sich die Frage, ob Daschner schuldig gesprochen werden soll, weil er Gewalt angedroht hat, um das Leben des Kindes zu retten…. (weitere Infos hier: http://www.spiegel.de/panorama/der-fall-daschner-anklage-macht-der-folter-den-prozess-a-287371.html)
Was findet ihr? Soll Daschner schuldig gesprochen werden?
Es gibt viele Argumente für und gegen den Schuldspruch.
Gegen den Schuldspruch spricht z.B., dass es für Daschner als Polizist im Gefängnis gefährlich sein könnte. Außerdem war die Androhung von Gewalt notwendig, um den Verbrecher dazu zu bringen, den Aufenthaltsort des Kindes zu verraten.
Nach Spiegel online sprachen sich bei einer Umfrage 63 % der Menschen dafür aus, dass Daschner nicht bestraft werden sollte. (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/umfrage-deutsche-zeigen-verstaendnis-fuer-folterpolizisten-a-237826.html)
Da in einer Demokratie auch miteinbezogen werden sollte, was das Volk will, sollte dieser Umstand mitberücksichtigt werden.
Zudem könnte man sagen, dass das Leid des Gefolterten durch die Rettung des Entführten aufgewogen wird (oder, wenn der Verbrecher mehrere Personen entführt hätte, dass durch die Folter das Glück der größten Zahl (sprich die Rettung der Entführten) herbeigeführt wurde.)
Dennoch darf man die Argumente für den Schuldspruch nicht vernachlässigen.
Zum Einen hat Daschner als Vertreter des Staates (Polizeivizepräsident) die Menschenwürde verletzt, die in Artikel 1 des Grundgesetzes festgehalten wurde:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Die Menschenwürde ist ja etwas, was jedem Einzelnen, egal welche Nationalität oder Religionszugehörigkeit, zukommt. Sie ist, wie in Artikel 1 schon geschrieben, unantastbar, das heißt, die Menschenwürde kann nicht aberkannt werden und muss vom Staat respektiert und geschützt werden.
Daschner verkennt die Menschenwürde des Verbrechers, indem er ihm Gewalt androht.
Nach Kant bedeutet eine Person in ihrer Würde zu achten, sie in einer Weise zu behandeln, der sie vernünftigerweise zustimmen kann. Da in der Regel kein Mensch der Folter seiner selbst zustimmen würde, verletzt Daschner die Menschenwürde des Verbrechers.
Da in Artikel 1 auch steht, dass der Staat die Menschenwürde schützen muss, käme der Staat dieser Verpflichtung nicht nach, wenn Daschner nicht schuldig gesprochen werden würde. Der Staat würde sein Wesen verändern und kein Rechtsstaat mehr sein, wenn Folter (oder auch nur die Androhung von Folter, der aber reale Folter gefolgt wäre) geduldet werden würde. Zudem verschwimmen die Grenzen, wenn man einmal Folter erlaubt wird. Das Erlauben der Folter würde also die Entgrenzung der Moral und die Senkung der Hemmschwelle herbeiführen.
Zudem verletzt die Folter das Recht und die Fähigkeit, selbst zu bestimmen, was man sagt und was nicht. Es wird dementsprechend die innere Freiheit verletzt, da der Wille durch Schmerzen gebrochen werden soll.
Ein weiteres Argument für den Schuldspruch ist zudem, dass Daschner gegen das Grundgesetz verstoßen hat (Art. 104, Art. 5 Meinungsfreiheit).
Dagegen kann man natürlich einwenden, dass in dem entsprechenden Artikel 104 nicht explizit die Androhung von Folter verboten ist, sondern lediglich Folter an sich, aber Artikel 5 wurde trotzdem verletzt, da der Gefolterte gezwungen wird, etwas zu sagen, was er aber eigentlich für sich behalten will.
Außerdem gibt es keine Garantie, dass die Folter „erfolgreich“ ist, sprich, dass der Gefolterte nicht vielleicht auch falsche Informationen gibt.
Alles in allem ist es eine schwierige Angelegenheit, es gibt nicht wirklich „gut“ und „böse“ und auch kein „richtig“ und „falsch“.
Meiner Meinung nach sollte Daschner aber schuldig gesprochen werden, da für mich das Argument der Menschenwürde am gewichtigsten ist. Keiner kann einem anderen Menschen die Menschenwürde aberkennen, auch keinem Verbrecher, die Menschenwürde ist unantastbar. Und wenn man einmal auch nur die Androhung von Folter geduldet, so kann es sein, dass dadurch die Hemmschwelle verkleinert wird, und dass die Polizisten in Zukunft bei jedem ähnlichen Fall überlegen, ob sie zur Folter greifen sollen oder nicht.
Was meint ihr, wie steht ihr zu Folter? Und seid ihr der Meinung, dass Daschner schuldig gesprochen werden sollte? Soll man in Extremsituationen auch Terroristen foltern dürfen?
5 Kommentare
Kommentieren →Grundsätzlich bin ich gegen Folter, da es wie du bereits schon geschrieben hast gegen das Grundgesetz und die Menschenwürde verstößt Menschen zu foltern. Meiner Meinung nach gibt es keinen Grund, der gut genug sein kann um Folter rechtzufertigen. Auch in dem Fallbeispiel mit Daschner wäre ich für seine Verurteilung, da er als „Gesetzeshüter“ gegen das Gesetz verstoßen hat. Folter ist für mich ein mittelalterliches Mittel, das in der modernen Welt nur von geistig Schwachen benutzt wird, um an ggf. Informationen zu kommen, an die man sicher auch anderweitig kommen könnte.
Auch ich bin gegen Folter, allerdings bin ich in diesem Fall gegen eine Verurteilung. Er hatt die Gewalt ja nur angedroht und nicht ausgeführt was ich als mildernden Umstand ansehe. Außerdem finde ich das er nur versucht hat das Leben des Kindes zu retten und auch wenn er es nicht geschafft hat alles versucht hat. Er hat auch seine eigene Karriere gefährdet indem er dem Verbrecher Gewalt angedroht hat. Di
Auch wenn ich gegen Folter bin, stimme ich Zufriedenheit in diesem Fall zu. Denn Daschner wollte ja nur das Leben des Kindes retten und wie oben schon erwähnt, hat er dem Entführer keinen körperlichen Schaden zugefügt, er hat ihm nur mit welchem gedroht. Natürlich ist das nicht viel besser, aber dennoch bleibt fraglich, ob er den Verbrecher wirklich verletzt hätte, hätte dieser nicht geredet. Und auch wenn körperlicher Gewalt gegen die Menschenwürde spricht, wäre es in diesem Fall, meiner Meinung nach verständlich, wenn auch nicht unbedingt richtig.Ich finde auch, dass hier der Entführer sehr wohl als „böse“ angesehen werden kann und Daschner als der „Gute“. Denn das Kind wurde tot aufgefunden, dass heißt der Entführer hat einen Mord begangen und Daschner hatte durch seine Folter versucht, diesen zu verhindern, unwissend, dass es schon zu spät war. Natürlich hätte Daschner als Polizist anders handeln müssen, aber ich bin dennoch gegen eine Verteilung. Er wollte dem Kind helfen, wollte verhindern, dass ihm etwas schlimmes passiert und hat deswegen dessen Entführer gedroht. Ich finde hier wiegt der Umstand der Ermordung durch den Entführten mehr, als Daschners angedrohte Gewalt, da er gute Absichten dahinter hatte. Natürlich rechtfertigt dass in keinem Fall, dass er jemanden gefoltert hat, dennoch bin ich der Meinung, dass in diesem Fall eine Verurteilung nicht das Richtige wäre.
Ich denke dass man als Polizist in bestimmten Notfällen Gewalt auf jeden Fall androhen kann und in gewissem Maß auch anwenden darf. Wenn man sich vorstellen würde, dass das eigene Kind entführt wurde und der Entführer bereits verhaftet wurde aber den Aufenthaltsort des Kindes nicht verraten will finde ich dass die Polizei sehr viel tun sollte um den Aufenthaltsort zu erfahren. Ich denke also dass die Rettung des Kindes in dem beschriebenen Fall Vorrang hatte und die Androhung von Gewalt als Mittel zum Zweck eine gute Lösung war. wie man ja auch gesehen hat. Ich bin zwar gegen die erlaubte Anwendung von Folter aber ich denke dass man in besonders schweren Fällen als Ausnahmeregelung Gewalt zumindest androhen darf um das gewünschte Ziel zu erreichen.
Zuerst einmal muss ich sagen, dass ich absolut nachvollziehen kann, warum Daschner so gehandelt hat und nicht dafür garantieren könnte selbst anders zu reagieren. Trotzdem denke ich, dass man sich für eine Verurteilung einsetzen sollte. Denn wenn in einem Fall Androhung von Folter zugelassen wird kann das im Nächsten wieder passieren. Dann kann es ganz schnell passieren, dass man in einen unguten, sich selbst verstärkenden Kreislauf gerät an dessen Ende wieder der völlig unkontrollierte Einsatz von Folter steht und das wird nun wirklich niemand mehr wollen.