Zusammenfassung 8. Januar 2014

In dieser Doppelstunde haben wir, aufgrund zahlreicher Vergehen im Blog, die rechtliche Lage beim Verwenden von nicht selbst Erschaffenem näher betrachtet.

 

Grundsätzlich unterliegen Bilder, wenn nicht ausdrücklich anders bemerkt, dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne dessen Erlaubnis z.B. in einem Blog verwendet werden.

Genau hier setzen die Creative Commons Lizenzen an. Creative Commons ist eine non-Profit Organisation, die sowohl für Urheber als auch für den Verwender klare Verhältnisse schaffen soll.

 

Als Urheber kann man sein Bild nämlich mit einer der sechs kostenlosen Creative Commons Lizenzen belegen und so die Verbreitung seines Bildes vorantreiben und die Verwendung kontrollieren.

 

Steht ein Bild unter einer Creative Commons Lizenz, so ist dies durch das Creative Commons Lizenz Logo erkennbar und darf unter den Bedingungen, die die Lizenz stellt, verwendet werden.

Diese sind immer mindestens ein Verweis auf die Creative Commons Lizenz Vereinbarungen per Link und die namentliche Nennung des Urhebers sowie den Link zum Bild.

 

Grundsätzlich kann man fast alle Bilder von Wikimedia, der „Bilder-Dienst“ von Wikipedia, verwenden, da diese unter der Creative Commons Lizenz stehen. Nähere Informationen zu der Lizenz bekommt man auf der Seite des Bildes.

Andere Creative Commons geschützte Bilder findet man auch über die Erweiterte Suche bei „Google Bilder“.

 

Beispiele findet man im Blog sehr viele, unsere Übungsbeiträge vom 8. Januar nämlich.

 

Gutes Beispiel

Creative Commons Lizenzen Übersicht

 

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