Zusammenfassung der Doppelstunde vom 27.9.2019

Thema: Sartre ein Mensch ist zur Freiheit verurteilt, Film: “Philosophie – Jean Paul Sartre, die Last der Freiheit?“, Fragen zu Sartres Hypothesen, was heißt Wahlfreiheit, Willensfreiheit und Handlungsfreiheit

Datum: 27.9.2019

Zeit: 9:40-11:15 Uhr

Referentin: Frau Schütze

Anwesend: 13 Schüler von 16

Der Unterricht fing an mit einer Positionslinie, wo wir uns zwischen zwei Aussagen entscheiden mussten, jeweils “der Mensch ist nicht zur Freiheit verurteilt“ und “der Mensch ist zur Freiheit verurteilt“.Es gab ein interessantes Ergebnis, denn 5 Leute waren der Meinung dass der Mensch nicht zur Freiheit verurteilt wäre und sie begründeten es damit, dass dem Menschen von seiner Umwelt, seiner Gesellschaft, seinem Charakter oder seinem natürlichen Wesen die Freiheit entnommen werden kann. Andererseits waren 8 Leute der anderer Meinung mit der Begründung, dass der Mensch, egal ob er gefangen ist oder nicht, frei denken kann wie es ihm gefällt und selber Entscheidungen treffen kann.

In der zweiter Hälfte der erster Stunde schauten wir dazu einen kurzen Film und beantworteten Fragen nebenbei. Aus dem Film haben wir den Unterschied zwischen Existenz und Essenz erfahren und zwar “Existenz heißt ich bin da und Essenz heißt wie will ich sein“, wie auch dass Existenz der Essenz vorausgeht. Als nächstes ging es um die Bedeutung von “ich bin nicht mehr als meine Handlungen“. Wir kamen zu dem Ergebnis, dass man ist wofür man sich entscheidet und dass es die Essenz prägt. Die Frage warum Sartre den Nobelpreis ablehnte kam auch vor und sie wurde von Sartre mit der Meinung, dass seine Freiheit zu einem Ding geworden wäre und aus politischen Gründen, beantwortet. Weiterhin wurde über den Blick der anderen gesprochen und was sich für einen durch diesen Blick ändert. In dem Film wurde erwähnt, dass man “verdinglicht“ wird und es passiert aus dem Grund, dass man nur eine Seite von einer Person sieht. Zuletzt kam die Frage zur Unaufrichtigkeit, was es heißt sich selbst etwas vorzumachen. Diese frage wurde mit einem Beispiel von einem Kellner erklärt, dass ein Mensch in eine Rolle schlüpft und dass es eine andere Form von Theater wäre, denn man könnte von der Rolle zurücktreten.

In der zweiten Stunde bekamen wir einen Text, aus dem wir die Bedeutungen und Unterschiede von Wahlfreiheit, Willensfreiheit und Handlungsfreiheit herausschreiben sollten. Wir waren der Meinung, dass bei der Wahlfreiheit der Mensch in der Lage sein sollte, das, was er will, aus eigener Kraft, aus eigenem Antrieb und ohne Einflüsse von außen zu wollen. Es wurde mit der Frage “was wollen wir?“ verdeutlicht. Die Willensfreiheit wird mit der Frage “wie wollen wir etwas?“ verdeutlicht. Sie stellt die ethische Grundprobleme vor. Als letztes ist die Handlungsfreiheit, sie wird mit der Frage “können wir, was wir wollen?“ verdeutlicht und es wird erklärt, dass der Mensch auch das was er will tatsächlich ausführen kann. Die Handlungsfreiheit ist eine Freiheit von Zwang, heißt es wird von der Außenwelt her ausgeübt.

Links: 1. https://youtu.be/e0PSqTaFook 2. https://youtu.be/EgpIsB77YdM

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