Seit dem 26. Februar 2020 ist der §217 des Strafgesetzbuchs aufgehoben worden, was die assistierte Sterbehilfe nun auch geschäftsmäßig in Deutschland wieder erlaub. Somit sind drei der vier Formen der Sterbehilfe in Deutschland wieder legal, hierunter fallen die indirekte Sterbehilfe, die passive Sterbehilfe und die assistierende Sterbehilfe. Ausgenommen ist noch immer die aktive Sterbehilfe, welche eine Haftstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe zufolge hat. Nun stellt sich jedoch vielen die Frage, ob diese Entscheidung zur Aufhebung des Paragraphen richtig war oder nicht.
Zu Beginn möchte ich den für mich wichtigsten Aspekt der Sterbehilfe festhalten, dieser ist, dass das Leid der Menschen durch Sterbehilfe verringert werden kann. Gehen wir von einer schwerkranken Person aus die keine Chance mehr auf Heilung hat und ihr Tod sich über eine lange schmerzvolle Zeit erstrecken wird. In diesem Fall finde ich, dass die Person selbst darüber entscheiden darf ob sie diesen Weg gehen möchte oder eben nicht. Entscheidet sie sich dagegen, so finde ich sollte sie hierbei auch unterstützt werden. Dies ist nun seit dem 26. Februar erlaubt und erfährt nicht nur von mir, sondern auch von vielen anderen Unterstützung.
Auf der anderen Seite gibt es allerding nicht nur Befürworter, sondern auch Gegenstimmen, die die Aufhebung des Paragraphen kritisch sehen. Hierbei führen sie zum einen an, dass Ärzte dafür da sind Leben zu retten und nicht sie zu nehmen. Dieser Aussage stimme auch ich teilweise zu. Natürlich ist es die Aufgabe von Ärzten das Leben von Menschen zu retten, dies ist allerdings nicht immer möglich. Ich finde jedoch zu der Aufgabe von Ärzten Leben zu retten gehört mit dazu die Aufgabe Leid zu minimieren. Aus meiner Sicht helfen Ärzte Menschen dabei sich von ihren Schmerzen zu befreien und ermöglichen ihnen hiermit ein weiter glückliches Leben. Manchmal ist dies den Ärzten jedoch einfach nicht möglich, da die nötigen Mittel zum heilen vieler Krankheiten noch nicht gefunden wurden. Also weshalb sollten die Ärzte hierbei nicht ihrer Aufgabe nachgehen und eine Person dabei unterstützen ihr Leid zu beenden, wenn dieses Leid schlussendlich trotzdem zum Tode führt? Darüber hinaus finde ich es wichtig zu erwähnen, dass Menschen die ihr Leben beenden wollen dies meistens auch schaffen. Hierbei sah ich in der vorherigen Gesetzeslage nur ein Hindernis für Menschen, die ohnehin nicht mehr viel Kraft haben und somit auch einen Eingriff in ihre Entscheidungsfreiheit. Deshalb sehe ich den Kritikpunkt, dass Suizid durch die Aufhebung des Paragraphen zur Selbstverständlichkeit wird, als eher weniger aussagekräftig an, da die assistierende Sterbehilfe dazu da ist Menschen zu helfen die es selbst nicht mehr können und sich selbst und auch ihre Familie nicht länger leiden lassen wollen und nicht für Menschen mit Suizidgedanken aufgrund von vorübergehenden schwierigen Situationen.
Zusammenfassend würde ich sagen, dass ich die Aufhebung des §217 StGB gut finde, da somit vielen Menschen wie auch ihren Familien, die den Leidensweg mitverfolgen müssen, ein Teil des Leides erspart bleibt. Darüber hinaus liefert es die Chance zu einem würdevollen Tod für Menschen die stark und lebendig in Erinnerung bleiben wollen und nicht todkrank und gebrechlich.
Was sagt ihr dazu? Findet ihr die Aufhebung des §217 StGB gut oder findet ihr, dass er hätte beibehalten werden sollen? Schreibt es gerne in die Kommentare.
Quellen
- https://www.afilio.de/post/gesundheit/sterbehilfe/sterbehilfe-erlaubt (10.07.2020)
- https://www.infranken.de/ratgeber/recht/sterbehilfe-das-ist-in-deutschland-erlaubt-art-5004099 (10.07.2020)
- §217 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__217.html (10.07.2020)
- Indirekte Sterbehilfe: https://www.caritas.de/glossare/indirekte-sterbehilfe (10.07.2020)
- Passive Sterbehilfe: https://www.caritas.de/glossare/passive-sterbehilfe (10.07.2020)
- Assistierende Sterbehilfe: https://www.stiftung-patientenschutz.de/themen/assistierter-suizid (10.07.2020)
- Aktive Sterbehilfe: https://www.caritas.de/glossare/direkte-oder-aktive-sterbehilfe (10.07.2020)
7 Kommentare
Kommentieren →Meiner Meinung nach ist die Aufhebung des §217 ein großer Schritt in die richtige Richtung, jedoch geht er nicht weit genug. Die aktive Sterbehilfe ist immer noch illegal und man setzt quasi einen „Mord“ voraus. Die aktive Sterbehilfe geschieht nicht aus niederen Gründen, bzw. aufgrund des Tötens Wille . Sie geschieht viel mehr als Akt der Nächstenliebe und des gemeinsamen und sozialen Miteinanders. So ist es aus meiner Sicht völlig richtig, wenn wir uns diesen Punkt bei der Schweiz/oder bei Belgien abschauen, wo die Sterbehilfe in jeglichen Formen erlaubt ist.
Hallo GossipGirl,
Du hast dir da ein äußerst stark diskutiertes Thema herausgesucht und dieses meiner Meinung nach sehr gut mit deiner eigenen Meinung bewertet. Ich persönlich teile deine Meinung, da ich finde, dass ein Tot ohne große Schmerzen für alle Beteiligten und vor allem für den kranken Menschen am leichtesten ist. Ich persönlich würde mir nichts anderes für meine liebsten wünschen, wie dass sie starkem Leid aus dem weg gehen können. Deshalb ist die Aufhebung des §217 ein guter Schritt und ich bin gespannt was sich bei der Sterbehilfe noch so alles ändert.
Hey GossipGirl,
Eigentlich kann ich dir im Großen und Ganzen nur zustimmen. Auch ich finde dass Sterbehilfe erlaubt sein sollte. Wichtig ist natürlich ein klarer Rahmen, in dem nicht nur die geistige Zumutbarkeit des Patienten sondern auch eine Sicherstellung dass es keine noch funktionierenden Behandlungsmöglichkeiten mehr gibt, gegeben sind. Ich persönlich bin der Meinung, dass ich gerne über mein eigenes Leben frei verfügen möchte. Wenn ich mich in meinem Leben für ein Risiko entscheide, so entscheide ich ja indirekt eventuell auch über mein Leben. Das Argument, nur Gott dürfe über Leben und Tod entscheiden finde ich deshalb nicht so ganz gerechtfertigt.
Trotzdem sehe ich noch zwei offene Fragen im Zusammenhang mit Sterbehilfe. Die erste ist, ob sich manche Menschen nicht zur Sterbehilfe genötigt fühlen könnten. Wenn eine Person sehr pflegebedürftig ist, aber eigentlich noch leben möchte, könnte es ja sein, dass sie sich aus Rücksicht auf ihre Betreuer, zum Beispiel Familienangehörige für den Tod entscheidet. Das Problem erscheint jetzt zwar noch recht weit hergeholt, jedoch könnte ich mir gut vorstellen, das dieses Dilemma bei einer kompletten Einführung der Sterbehilfe auftritt.
Die zweite Frage betrifft psychische Krankheiten. Ich finde das vor allem im Zusammenhang mit Depressionen eine solche Entscheidung äußerst schwer ist. Wenn ein Mensch psychisch so sehr leidet dass er nicht mehr leben möchte, darf man dann auch hier Sterbehilfe leisten? Oder wäre dass dann ein „Freifahrtschein“ für alle Depressive, die zwar mit dem Leben spielen, jedoch noch gerettet werden könnten? Bevor es eine vollkommene Legalisierung der Sterbehilfe gibt, fände ich eine genau und rational geregelte Anwendungserlaubnis wichtig.
Hallo Iduna,
Bezogen auf deine erste Frage finde ich, dass diese Sorge auf alle Fälle berechtigt ist und das diese auch oft heiß diskutiert wird. Meine Meinung hierzu ist, dass die Sterbehilfe ja kein Prozess ist der in wenigen Minuten abläuft. Vorher wird viel kommuniziert und geprüft und dies geht auch, in den meisten Fällen, nicht an den Familienangehörigen vorbei. Wenn also diese Person noch leben will jedoch aber keinem zur Last fallen möchte, so denke ich, dass dies in den Gesprächen auffallen wird. Liegt einem seine Mutter oder Oma oder sonstiger Familienangehöriger oder Freund wirklich am Herzen, so kann man sie meiner Meinung nach auch davon überzeugen, dass sie keine Last für einen ist sondern, dass man selbst die weitere gemeinsame Zeit mit ihr oder ihm als ein Geschenk sieht. Dass das nicht in allen Fällen möglich ist ist mir allerdings klar und darin sehe auch ich eine große Gefahr. Hierbei könnte eine mögliche Lösung genauere Kontrollen vor der Gewährleistung der Sterbehilfe sein, wie psycholische Tests oder ähnliches. Bezüglich deiner zweiten Frage kann ich ganz klar sagen, dass ich hierbei der Meinung bin, dass keine Sterbehilfe geleistet werden sollte. Für mich ist Sterbehilfe eine Sache die nur geleistet werden sollte, wenn die leidende Person keine Chance mehr auf Heilung hat, also ohnehin bald sterben würde. Hierbei könnte es jedoch an meiner optimistischen Einstellung liegen. Ich persönlich denke nämlich, dass schwere Zeiten immer einmal vorüber gehen auch wenn es manchmal nicht so scheint. Deshalb würde ich Sterbehilfe bei psychischen Krankheiten eher weniger befürworten, da hierbei die Chance einer „Heilung“ um einiges zu hoch ist und dein angesprochener „Freifahrtsschein“ zur bittern Realität werden würde, also zumindest in meinen Augen.
Ich hoffe ich konnte deine Fragen zumindest zum Teil klären.
Mit freundlichen Grüßen
GossipGirl
Hey GossipGirl,
Du hast dir ein viel diskutiertes Thema rausgesucht und deine eigene Meinung klar darstellt.
Ich stimme deiner Meinung voll und ganz zu. Ich finde jeder sollte die Freiheit und das Recht haben über sein eigenes Leben selbst zu bestimmen. Für Leute, die aufgrund ihrer Krankheit nicht mehr in der körperlichen Verfassung sind darüber selbst zu entscheiden, ist die Sterbehilfe sehr wichtig, da sie sonst sehr hohes Leid ertragen müssen obwohl sie es eigentlich gar nicht wollen.
Bei dem Thema der Sterbehilfe ist es aus meiner Sicht aber auch sehr wichtig klare Regelungen einzuführen, wann man Sterbehilfe machen darf und wann nicht da man dies sonst sehr schnell ausnutzen kann und das könnte starke Auswirkungen haben weil dieses Thema über Leben undTod von Menschen entscheidet.
Hey GossipGirl
Ich finde es gut, dass du hier auch ein eher schwieriges und umstrittenes Thema vorbringst. Persönlich finde ich es gut, dass §217 StGB aufgehoben wurde. Denn ich denke, dass die Sterbehilfe eben von den Menschen gerne angenommen wird, die einer schweren Krankheit unterliegen oder täglich große schmerzen haben durch Verletzungen und einfach trotz langem Kämpfen mit ihren Kräften am ende sind und weder weitermachen können beziehungsweise wollen. Ich denke auch nicht, dass die Ärzte ihren Eid brechen weil sie heben in diesem Sinne das Leid des Menschen auf.
Liebe Grüße
Littleangel
Hallo GossipGirl,
Ich teile deine Meinung bezüglich der Aufhebung des §217 StGB. Es ist für Außenstehende schwer sich in die Situation eines Patienten hineinzuversetzen, welcher die Sterbehilfe in Betracht ziehen möchte. Die Menschen leiden unter unheilbaren Krankheiten mit welchen es ihnen schwer fällt sich wie sich selbst zu fühlen und das Leben zu genießen. Meiner Meinung nach ist es keine Straftat welche die Ärzte begehen indem sie lediglich den Menschen helfen und sie von ihren Schmerzen befreien und auch wenn nicht alle Arten der Sterbehilfe in Deutschland oder anderen Ländern legal sind wir in ein Land gereist indem es so ist. Ein Beispiel ist in dem Film/ Buch „Ein ganzes halbes Jahr“ indem die unheilbarkranke Hauptperson in die Schweiz reist um sich mithilfe der dort legalen Sterbehilfe von den Schmerzen zu befreien.
Ich bin vollkommen deiner Meinung und hoffe das dieser Schritt in diese Richtung nicht der Letzte gewesen ist. Wir haben noch einen weiten Weg vor uns.
Liebe Grüße
Lilifee