Religionen und Sterbehilfe – Stundenzusammenfassung 11.11.2020

Ethikunterricht K2, 11.11.2020, 11:25-13.00 Uhr, verfasst von Iduna (14.11.2020)

Thema: Religion und Religionskritik: Sterbehilfe

Referentin (Kürzel): Sü

Anwesend: 9 von 15 Schülern

Ablauf/ Gliederung:

  • Einstieg in das Thema durch Zitat von Prof. Dr. Udo Reiter
  • Kritische Auseinandersetzung der Schüler mit Reiters Position
  • Interview der „Zeit“ mit Uwe-Christian Arnold
  • Beschäftigung mit den Standpunkten verschiedener Religionen zum Thema Sterbehilfe (Gruppenarbeit) und kurze Vorstellung

Ich habe trotz 47 Jahren im Rollstuhl ein schönes, selbstbestimmtes Leben geführt und möchte nicht als Pflegefall enden, der von anderen Leuten gefüttert und abgeputzt werden muss

Prof. Dr. Udo Reiter, MDR-Intendant a. D.

Reiter beging im Alter von 70 Jahren Suizid was zur Frage führte, wie die Grundeinstellung der anwesenden SchülerInnen zu diesem Thema war. Durch die Methode einer Stimmungslinie wurde deutlich, dass alle Anwesenden grundsätzlich der Meinung waren, dass Sterbehilfe erlaubt sein sollte.

Überzeugende Argumente waren hierfür, das der Mensch frei über sein Leben entscheiden und dementsprechend auch die Freiheit über seinen Todeszeitpunkt haben sollte. Außerdem sollte jeder Mensch seine Würde auch im hohen Alter bewahren können. Sowohl eine lange Leidensphase, in der der Mensch vollkommen auf Andere angewiesen wäre, als auch eine unkontrollierte Selbsttötung ohne professionelle Hilfe würden diese Würde beschädigen. Zudem würden eventuell auch unabhängige Menschen mit belastet werden. Beispielsweise wäre es möglich, das ein sehr kranker Mensch nicht mehr leben möchte und sich, weil er keine Sterbehilfe bekommt, vor einen Zug stürzt. Das wäre nicht nur für den Betroffenen würdelos und um einiges brutaler, sondern würde auch Verwandte und die Zugpassagiere mehr treffen.

Wichtig erschien jedoch auch, dass der Mensch in einer Verfassung sein müsste, in der er noch klar über seine Zukunft entscheiden könnte.

Argumente gegen Sterbehilfe sind oftmals religiöser Art, womit wir uns später genauer befassten. Auch, dass der Weg zum Tod erleichtert wird, spricht gegen diese Hilfe. Menschen, die vor der eigentlichen Brutalität eines Suizids zurückschrecken, könnten sich viel schneller für die professionelle und weniger schmerzhafte Variante entscheiden. Auch die Angst vor Missbrauch führen Gegner der Sterbehilfe auf. Zudem wird der Betroffenen einem sehr starken Druck ausgesetzt. Manche könnten sich für den Tod entscheiden, um ihre Familie zu entlasten.

„Würde“ ist auch für den ehemaligen Arzt Uwe-Christian Arnold ein wichtiger Aspekt. Er begleitete viel Schwerstkranke und beging nach einer Krebserkrankung Suizid. In einem Interview, welches er zuvor mit der „Zeit“ führte, erklärte er, viele Menschen würden lieber in „in absehbarer Zeit qualvoll [..] sterben, als […] auf unbestimmte Zeit und unerträgliche Weise [weiterzuleben]“. Die Grenze sei vom individuellen Empfinden abhängig und das eigene Entscheiden über diese Grenze gehöre zur Menschenwürde. Der Arzt hingegen, sei nur verpflichtet, die Entscheidung zu prüfen. Auch Verwandte würden beim assistierten Suizid nicht entscheiden, sondern allein der Betroffene selbst. Deshalb hält Arnold die Angst vor Missbrauch beispielsweise für Theorie. Selbst wenn er grundsätzlich für ein „Recht auf letzte Hilfe“ ist, sagt auch er manchmal „nein“ zu seinen Patienten. Ohne Bedenkzeit und gründliche Gespräche würde der niemandem „helfen“ so wie er es ausdrückt. An ein Leben nach dem Tod oder ein Jenseits glaubt Arnold nicht.1

Grundsätzlich wird Sterbehilfe in passive, indirekte und aktive Sterbehilfe sowie Assistenz zur Selbsttötung gegliedert. Passive Sterbehilfe bedeutet, dass auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet, indirekte, dass der Tod als Nebenwirkung bei einer Behandlung in kauf genommen und Assistenz zur Selbsttötung, dass das tödliche Medikament bereit gestellt wird, der Patient es sich jedoch selbst zuführen muss. Aktive Sterbehilfe ist die Tötung eines Patienten, auf dessen Wunsch hin.

Sterbehilfe ist eine weitverbreitete ethische Fragestellung, weshalb es sehr viel unterschiedliche Positionen gibt. Sowohl Religionen und Philosophen, als auch die Gesetzgebenden haben sich eine Meinung zu diesem Thema gebildet.

Im Islam wird der Körper als Leihgabe Gottes verstanden. Der Mensch, also der Inhaber des Körpers ist für ihn verantwortlich und soll ihn erhalten. Gleichzeitig wird jedoch auch aufgeführt, dass der Tod nicht verzögert werden darf. Im Koran wird Leid als „Wille Gottes“ beschrieben und das Leben als Prüfung wahrgenommen. Dementsprechend lehnen Muslime Sterbehilfe grundsätzlich ab. Durch verschiedene Interpretationen und Übersetzungen gibt es jedoch ein sehr großes Spektrum an Positionen und Meinungen im Islam.

Auch Buddhisten lehnen Sterbehilfe ab. Für sie ist das Leben ein Kreislauf und Suizid würde lediglich dazu führen, neu geboren zu werden (Reinkarnation). Die Leiden wären dadurch jedoch nicht verschwunden. Einen Tod aus Mitleid oder Liebe gibt es im Buddhismus nicht. Sowohl der Helfer, als auch der Patient würde durch diese Tat schlechtes Karma erfahren. Passive Sterbehilfe ist im Vergleich zur aktiven jedoch erlaubt.

Der Utilitarist Peter Singer findet, dass die Wünsche und Präferenzen eines Menschen auf Grund dessen Bewusstsein über sie, an erster Stelle stehen sollen. Aus diesem Grund hält er Mord beispielsweise für verwerflich. Die Zukunftsvorstellungen des Opfers würden dabei nämlich durchkreuzt werden. Sterbehilfe unterstützt er, da der Tod hier eine Präferenz ist. Auch aktive Sterbehilfe lehnt er nicht ab.

Gesetzlich wurde Sterbehilfe so festgelegt, dass die geschäftsmäßige Förderung untersagt war. Ein kommerzieller Hintergrund war also Strafbar. Passive Sterbehilfe, sowie Assistenz zur Selbsttötung hingegen war erlaubt. Der Artikel §217, der dies festlegte wurde am 26.02.2020 jedoch für nichtig erklärt und die Debatte über ein neues Gesetz ist noch nicht abgeschlossen.

Gerade deshalb ist es äußerst wichtig, sich selbst eine Meinung zu diesem Thema zu bilden und eventuell mit Verwandten darüber zu sprechen. Es keinen richtigen Weg, trotzdem muss in der Gesetzgebung ein allgemeines Recht gelten. Wie hier die Grenzen zwischen Selbst- und Fremdbestimmung verlaufen wird auch in Zukunft eine spannende Frage bleiben.

Anhang

  • Quelle der Zitate, Fußnote 1:Textausschnitt von „Es gibt ein Recht auf letzte Hilfe“
    • Hier Link zum ganzen Interview:
  • Genauere Erklärung zu Arten der Sterbehilfe

https://www.meinepatientenverfügung.de/ratgeber/ethische-hintergruende/sterbehilfe/

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