Selbstbestimmungsgesetz – eine Bedrohung für Frauen?

Seit 1981 regelt das „Transsexuellengesetz“ (TSG) die Änderung des Vornamens und Geschlechts-Eintrags bei trans* Personen. Allein im Namen kann man erkennen, dass es veraltet ist, denn es handelt sich bei trans* Personen nicht um die Sexualität, sondern das Geschlecht, weshalb der Begriff „Transsexuell“ heutzutage von dem Terminus „Transgender“, auf deutsch „Transgeschlechtlich“ abgelöst wurde.

Der Inhalt des Gesetzes ist nicht besser. Das Gesetz behandelt die Namens- und Geschlechtsänderung in den Papieren der trans* Person. Beispielsweise kann man einen neuen Vornamen eintragen lassen, sowie das Geschlecht von männlich, bzw. weiblich zu weiblich, bzw. männlich oder divers ändern lassen. Dies kann jedoch nicht so einfach beantragt werden. Bis heute noch entscheidet ein Gericht darüber, ob die Änderung im Personenstand stattfinden wird.

Dabei muss den Richter*innen zwei Gutachten von zwei Sachverständigen vorgelegt werden, die die Transgeschlechtlichkeit der Person „beweisen“. Diese Sachverständigen müssen üblicherweise Mediziner*innen oder Therapeut*innen sein. Nicht nur wird Transgeschlechtlichkeit damit weiter in den Bereich von psychischen Störungen und Krankheiten gerückt, die Gutachten beinhalten auch absolut menschenabwertende und unnötige Fragen.

Darunter:

  • Wie oft masturbieren Sie im Monat?
  • Haben Sie sexuelle Wünsche nach Personen unter 16 Jahren?
  • Erregt es Sie, wenn sie mit bestimmten Kleidungsstücken Sex praktizieren würden?
  • Erregt Sie die Vortsellung, mit einem Tier Sex zu haben?
  • Nehmen Sie beim Sex den aktiven, oder den passiven Part ein?

Das sind nur Beispiele, die sehr deutlich machen, das das TSG längst veraltet und absolut grenzüberschreitend ist. So sieht das auch das Bundesverfassungsgericht, das das TSG als Verfassungswidrig eingestuft hat.

Deshalb wurde ein neuer Gesetzesentwurf gemacht, das Selbstbestimmungsgesetz.

Dieses besagt, dass man einmal im Jahr eigenständig den Namen und das Geschlecht in seinen Papieren ändern lassen kann. Es hat NICHTS mit geschlechtsangleichenden Operationen zu tun, für diese benötigt man weiterhin Gutachten.

Nicht nur wäre so ein Gesetz unglaublich hilfreich für trans* Personen, die nun ihren wirklichen Namen in ihrem Ausweis stehen haben (wirkt psychischer Geschlechterdysphorie entgegen), es würde auch Missverstehen verhindern, zu denen es gerade noch täglich kommt, da beispielweise im Ausweis einer Frau Hans Müller steht.

Jedoch kommt immer wieder das Argument auf, dass mit diesem neuen Selbstbestimmungsgesetz Frauen bedroht wären, da Männer einfach ihr Geschlecht ändern könnten um so unter dem Vorwand trans* zu sein in Frauenräume eindringen könnten.

Dieses Argument basiert auf dem Prinzip, das das Persönlichkeitsrecht der trans* Personen da aufhört, wo das Recht auf Unversehrtheit von Frauen bedroht wird.

Ich persönlich stimme dieser Argumentation nicht zu. Nicht die trans* Frauen wären in diesem Szenario die Gefahr sondern Cis-Männer. Außerdem finden ein Großteil aller Übergriffe zuhause statt, wodurch die Gefahr, dass so etwas passieren könnte nicht sehr relevant ist. Auch der Aspekt, dass die Änderung nur einmal im Jahr möglich ist, wird Personen es davon abhalten dies aus kurzlebigen Gründen zu tun.

Ein weiteres Argument besagt, das sich Cis-Männer hiermit Vorteile, wie beispielsweise die Frauenquote erschleichen können. Auch dies zeigt sich als widerlegt.

„Auch ohne ein Selbstbestimmungs-Gesetz ist es möglich, dass cis Männer als „Trans*-Eintagsfliege“ versuchen, Gleichstellungs-Quoten ausnutzen. Im Juli 2021 erklärte ein cis Mann bei den Vorstands-Wahlen in einem Grünen Kreisverband spontan, eine Frau zu sein, und beanspruchte einen weiblich quotierten Vorstands-Posten.

Den Beteiligten war klar, dass es sich um eine Protestaktion gegen geschlechtliche Selbstbestimmung handelte. Das bestätigte der Kandidat im Nachhinein auch in mehreren Interviews. So konnte er zwar für den quotierten Vorstands-Posten kandidieren, erhielt aber kaum Stimmen. Ungewollt bewies er damit: Wer sich nur als Frau ausgibt, erreicht keine Vorteile durch eine Quoten-Regelung.“ (Quelle 1)

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nicht das Selbstbestimmungsgesetz eine Gefahr für Frauen darstellt, sondern die Menschen die sich übergriffig verhalten. Denn diese werden das tun und haben auch die Möglichkeit dazu, egal ob es das Selbstbestimmungsgesetzt gibt oder nicht. Vielmehr sollte man sich darauf zu konzentrieren, Schutzräume für alle Frauen, ob trans* oder cis zu schaffen und zu stärken.

Was haltet ihr von dem Selbstbestimmungsgesetz? Habt ihr vllt. andere Vorschläge, wie man die Namens- und Geschlechtsänderung regeln könnte?

Quellen:

1 Kommentar

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Hallo Moeglichkeit,
Ich finde, dass du in deinem Beitrag ein wichtiges Thema ansprichst.
Jeder Mensch hat das Recht, seine Persönlichkeit frei auszuleben, deshalb finde ich genau wie du, dass das Selbstbestimmungsgesetz sehr hilfreich wäre. Es wäre ein wichtiger Schritt, um die Persönlichkeitsentfaltung und damit die Gleichberechtigung von trans* Personen zu garantieren.
Ich sehe außerdem auch keine Gefahr für Frauen, da eine Änderung nur einmal pro Jahr möglich wäre und so kurzfristige Motive, wie sexuelle Belästigung oder Gewalt, nicht ausschlaggebend genug wären.
Die einzige „Bedrohung“ für Frauen durch Cis Männer sehe ich im Profisport. Männer haben dort körperliche Vorteile, da sie zum Beispiel eine erhöhte Testosteron-Bildung haben. Um faire Bedingungen zu schaffen fände ich es dort ausnahmsweise angebracht und sogar essenziell, ärztliche Untersuchungen zu durchlaufen, um zum Beispiel einen (durch Hormone oder Operationen) verringerten Testosteronspiegel nachzuweisen.
Ganz allgemein stimme ich dir jedoch zu und finde das Selbstbestimmungsgesetz angebracht und wichtig.

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