Protokoll vom 19.09.2012

Gymnasium Gerabronn, Ethikkurs, 19.09.2012
Anwesende: 9 Schüler, 1 Referendar, 1 Lehrerin
Thema: Recht und Gerechtigkeit
Protokollant: J.P.

Unterrichtsgestaltung:
Unser Thema zu Beginn dieses Halbjahres ist Recht und Gerechtigkeit. In dieser Ethik-Doppelstunde beschäftigten wir uns genauer mit der Frage ob man einen Diktator töten dürfe. Diese Frage argumentierten wir mit rechtlichen und auch mit sittlichen/moralischen Normen. Danach hielten einige Schüler eine Standpunktrede, in der sie persönlich Stellung zu der Frage nahmen.
Zudem erarbeiteten wir gemeinsam Begriffserklärungen, die uns die nächsten Wochen immer im Unterricht begleiten werden.
Nun die Ergebnisse:

  1. Darf man einen Diktator töten?

1.1.    Pro – Contra

philosophie Magazin – Ausgabe 03/2012 – „Den Tyrannen töten?“, nachzulesen im Internet: http://issuu.com/philomagde/docs/pmde3leseprobe

Ja

Nein

  • ein Menschenleben für viele, die sonst sterben
  • Strafe für Unrecht
  • Situationsbezogen abwägen (Prozess/ Tötung)
  • Globalisierung/ Völkerrechtliche Basis
  • Risiko der Rückfälligkeit
  • überstaatliche Regeln
  • Vorteile rechtfertigen die Tat nicht
  • Bewertung von Menschenleben
  • Entfernung der zivilen Ordnung internationalen Rechts
  • eine Demokratie verpflichtet sich Menschen- und Bürgerrechten
  • Recht auf fairen Prozess

Grün –  sittliche/ moralische Normen

Orange – rechtliche Normen
1.2.    Meinungen aus der Klasse zu der Frage: „Darf man einen Diktator töten.“

Standpunktrede 1:
Ja – man darf Diktatoren töten, da …
… sie für ihr Verbrechen bestraft werden sollen und viele Menschenleben gerettet werden würden. Dadurch wäre in Libyen weniger Blut durch Gaddafi geflossen.
Dennoch solle  man die Notwendigkeit abwägen um nicht noch mehr Unruhe in einem Land zu stiften.

Standpunktrede 2:
Ja – man darf Diktatoren töten, da …
… der Tod eines Einzelnen viele Menschenleben retten würde. Wenn man Hitler früh beseitigt hätte, wäre das System eingestürzt – der Krieg wäre kürzer gewesen und weniger Menschen hätten sterben müssen.
Man sollte internationale Richtlinien festlegen, wie man mit Tyrannen umgehen will.

Standpunktrede 3:
Ja – man darf Diktatoren töten, da …
… sie viele Menschenleben auf dem Gewissen haben. Wenn man nun Tyrannen tötet könnten viele Leben gerettet werden und Angst und Schrecken hätten ein Ende.
Hätte man Gaddafi früher getötet, hätte man weniger leiden müssen und weniger Menschen wären gestorben.

Standpunktrede 4:
Ja – man darf Diktatoren töten, da …
… wenn man einem Diktator rechtzeitig die Macht entzieht, würde man viele Menschenleben retten. Hätte man zum Beispiel Gaddafi früher die Macht entzogen, man hätte mit keinen schweren Konsequenzen zu rechnen gehabt, wären viele Menschen nicht gestorben.
Man solle genau abwägen wann und ob man einem Tyrannen die Macht entzieht oder auch wenn notwendig sogar tötet.

Standpunktrede 5:
Nein – man darf Diktatoren unter keinen Umständen töten, da …
… Töten gegen die Menschenrechte verstößt. Wenn man die Menschenrechte als unsere moralischen Richtlinien sieht, darf man niemanden umbringen, egal welche Tat er ausgeführt hat.
Zum Beispiel erhielte Mubarak seine Strafe mit einen fairen Prozess.
Wir sollen uns an unsere moralischen Werte halten auch wenn dies oftmals mehr Geld in Anspruch nimmt.

1.3.    Definition: Sittliche und Rechtliche Normen

Sittliche/ Moralische Normen
Die sittlichen Normen sind universell gültig. Sie sind in der Regel nirgends schriftlich verankert ausgenommen in den Grund- und Menschenrechten (unterscheiden sich stark in Staaten/Ländern/Bündnissen; verschiedene Auffassungen von Demokratie). Die Quelle dieser Normen ist das Gewissen der Menschen. Man versucht auf die Gesinnung, die hinter dem menschlichen Verhalten steht, Einfluss zu nehmen um somit das sittlich gute Handeln zu bewirken. Man kann diese Normen nicht durchsetzen. Lediglich durch Ermahnung, Missbilligung oder gesellschaftliche Ächtung kann man auf sie Einfluss nehmen. Sittliche Normen sind nicht einklagbar.

Rechtliche Normen
Rechtliche Normen dienen der Herstellung von Rechtssicherheit, der Förderung des Gemeinwohls und garantiert persönliche Freiheit. Dies ist fest in Gesetzen verankert und somit einklagbar. Gesetze schränken das Handeln des Menschen ein und schreiben vor was man darf und nicht. Bei Verstoß erhält man die entsprechende Strafe von dem Staat.

2. Begriffserklärungen

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