Kopftuchverbot im Lehramt – ein Eingriff in die Religionsfreiheit ?

Fereshta Ludin, eine afghanische Frau, wurde trotz deutscher Staatsbürgerschaft, erfolgreichem Abitur, gemeistertem Lehramtstudium in Englisch, Deutsch und Gemeinschaftskunde, sowie einem Referendariatsabschluss mit der Note 1,3, das Unterrichten in Baden-Württemberg untersagt. Gerichte und Behörden waren der Meinung, dass aufgrund Ihres Kopftuchs und dem Verzicht es abzulegen, Sie nicht in der Lage sein sollte zu Unterrichten. Eine Klage im Jahre 2003, vor dem Bundesverfassungsgericht, verlor Sie, was das Land Baden-Württemberg im Anschluss dazu brachte das Kopftuch ganz im Lehramt zu verbieten. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24. Juni 2004, das neue Schulgesetz als verfassungsgemäß bestätigt. Dabei soll eine Neutralität im Klassenzimmer, gegenüber Religion, Politik und Weltanschauung entstehen. Das Tragen von christlichen oder jüdischen Symbolen, wurde jedoch nicht verboten. Niedersachsen und Bayern folgten Baden-Württemberg und verbieteten ebenfalls das Tragen eines Kopftuchs, da dies gegen die Gleichheit von Männern und Frauen ein Symbol setzen würde.

Am 27.01.2015, über 10 Jahre später, gab es ein neues Urteil vom Bundesverfassungsgericht, welches besagte: ,,dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagoginnen und Pädagogen mit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit nicht vereinbar ist“. Dieses Gesetz sorgte dafür, dass Muslimische Lehrerinnen wieder Ihr Kopftuch im Unterricht tragen dürfen. Es gibt jedoch ausnahme Fälle, bei denen die Lehrerinnen das Kopftuch ablegen müssen, sobald eine Gefahr für den Schulfrieden oder die Neutralität besteht, welche jedoch hinreichend bewiesen werden muss. Zurzeit darf es kein pauschales Verbot geben, jedoch weichen die Bundesländer jeweils etwas voneinander ab.

Meiner Meinung nach ist das Verbieten des Kopftuchs für Lehrerinnen, ein klarer Eingriff in die Religionsfreiheit, welche die Toleranz für fremde Kulturen/Religionen negativ beeinflusst. Es kann sein, dass es für einige SchülerInnen und Eltern vorerst schwer ist zu akzeptieren, dass das Kopftuch keineswegs ein Symbol der Unterdrückung ist. Jedoch das Kopftuch aus dem Lehramt zu verbannen, würde diese Unsicherheit nicht beseitigen sondern unterstützen, da man nur das Fürchtet, was man nicht kennt. Anstatt die Kinder aufzuklären, verbreitet man Angst und Distanz gegenüber dem Islam, was schlussendlich die deutsche Gesellschaft spaltet. Es enttäuscht und beschämt mich zu erfahren, dass Deutschland über 10 Jahre gebraucht hat, ein Gesetz, welches ganz klar gegen die Gleichberechtigung und Religionsfreiheit verstößt, ungeltend zu machen. Ich bin mir sicher, dass derjenige der sich schonmal unvoreingenommen mit dem Islam beschäftig oder Kontakt zu einem Muslimen hatte, nichts gegen eine Kopftuchtragende Lehrerin hat. Sobald man anfängt das Kopftuch bei einer Lehrerin zu verbieten, steht nichts im Weg das Kopftuch auch für Schülerinnen oder in weiteren Berufen, wenn nicht sogar ganz in Deutschland, zu verbieten. Aber vorallem stört es mich, das dieses Gesetz ausschließlich gegen den Islam war, da z.B. christliche LeherInnen weiterhin ein Kreuz tragen durften. Es muss endlich zwischen dem Islam und den Islamisten differenziert werden, denn die Religion an sich zielt ausschließlich auf Frieden ab, wobei Islamisten, genau so wie z.B. radikale Christen, den Glauben so interpretieren, sodass dieser die eigenen Ziele verherrlicht und legitimiert. Nur weil es schlechte Menschen gibt, die an eine Religion glauben und dies für gewaltätige oder unmenschliche Taten benutzen, wird nicht die Religion an sich schlecht und es sollte auch nicht so aufgefasst werden.

Im allgemeinen finde Ich, dass das Verbieten des Kopftuches im Lehramt definitiv ein Eingriff in die Religionsfreiheit war und schlussendlich bin Ich froh, dass dies, wenn auch sehr spät, zumindest größtenteils verbessert wurde. Ich bin der Meinung, dass das Effektivste gegen voreingenommen Hass/Abscheu bei Religionen, die Weiterbildung und Aufklärung der SchülerInnen ist, sodass mit den aufkommenden wahlberechtigten Generationen ein tolaranteres Deutschland geschaffen werden kann.

Ein interresanter Erfahrungsbericht: https://www.uni-bremen.de/fileadmin/user_upload/fachbereiche/fb12/fb12/pdf/A-IB/Studium/Erfahrungsbericht_Studentin_mit_Kopftuch.pdf

Quellen:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-014.html

https://kommunal.de/lehrerin-mit-kopftuch-das-urteil-ist-da

https://www.lpb-bw.de/kopftuchstreit

https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2004/01/13-1565

https://de.wikipedia.org/wiki/Fereshta_Ludin

1 Kommentar

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Hey JeJeKay,
ich finde das Thema von deinem Beitrag sehr interessant und ich finde du hast es echt gut dargestellt. Meiner Meinung nach ist es schwierig hier die Grenzen zu ziehen, da der Saat und somit auch die Schulen, die Polizei usw. frei von Religion sein sollen. Trotz all dem bin ich deiner Meinung und finde, dass es gegen die Religionsfreiheit verstößt und für mehr Diskriminierung führt. Sollte es aber doch zu einem Verbot kommen, dann muss dieses alle Religionen gleichermaßen betreffen, da es sonst absolut nicht vertretbar wäre und für Ungleichheiten sorgt.
Liebe Grüße milka:)

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