Sterbehilfe ethisch vertretbar?

Angenommen eine ältere Frau (70-80 Jahre), die bisher ein schönes und erfülltes Leben hatte, in dem sie persönlich nie mit irgendwelchen schweren Krankheiten kämpfen musste, wird plötzlich unheilbar krank. So sehr, dass sie mit allen Kräften immer wieder kämpft weiterleben zu dürfen, aber nichts mehr hilft und sie jeden Tag Schmerzen erleiden muss und das womöglich noch für eine sehr lange Zeit. Ist es nun ethisch vertretbar dieser Frau auf ihren Wunsch hin Tabletten zu verabreichen, sodass sie in Frieden einschlafen und somit sterben darf?

Man unterscheidet zwischen vier Arten der Sterbehilfe. Zum einen aktive, passive und indirekte Sterbehilfe, zum anderen wird auch Beihilfe zum Selbstmord als Sterbehilfe bezeichnet.

  • Unter aktiver oder direkter Sterbehilfe wird das direkte Eingreifen einer Person in den Sterbeprozess des Patienten verstanden, was zum unmittelbaren Tod führt. Der Sinn hierbei ist dem Patienten einen schmerzfreien Tod zu ermöglichen. In Deutschland ist diese Art von Sterbehilfe gesetzlich verboten und wird unter dem Tatbestand des Totschlages angeklagt. Im Gegensatz dazu ist die aktive Sterbehilfe in den Niederlanden, in Luxemburg, in Belgien und in Spanien legal und wird daher strafrechtlich nicht verfolgt.
  • Die zweite Form ist die passive Sterbehilfe. Sie wird von Ärzten in Krankenhäusern praktiziert und ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht strafbar.  Die passive Sterbehilfe wird durchgeführt indem lebensverlängernde Maßnahmen vom Arzt unterlassen werden und somit der Tod des Patienten eintrifft. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Beatmungsgeräte abgeschalten werden oder lebensnotwendige Medikamente nicht mehr verabreicht werden. Um passive Sterbehilfe legal durchzuführen muss entweder eine Patientenverfügung vorhanden sein um sicherzustellen, dass der Patient dieser zustimmt. Wenn das nicht der Fall ist muss der mutmaßliche Wille des Patienten durch eine sogenannte Motivforschung ermittelt werden.
  • Die dritte Form ist die indirekte Sterbehilfe, bei der es darum geht das Leid des sterbenden Patienten mit starken Schmerzmitteln zu lindern. Dadurch verbessert sich sein Zustand kurzfristig, jedoch wird der Sterbefall nicht verhindert. Diese Art der Sterbehilfe ist dem behandelnden Arzt dann erlaubt, wenn der Patient dieser zustimmt.
  • Als eine weitere Form wird die Beihilfe zum Selbstmord durch beispielsweise die Beschaffung einer tödlichen Medikamentendosis bezeichnet. Diese muss der Patient eigenständig und aus freiem Willen zu sich nehmen. Nach Eintreten der Bewusstlosigkeit muss der Sterbehilfeleistende dem Patienten jedoch Hilfe leisten. Unterlässt er dies begeht er eine Straftat.

Außer der aktiven Sterbehilfe sind alle Formen legal. Nun stellt sich die Frage warum und ob das vertretbar ist.

Das eigentliche Problem besteht darin herauszufinden aus welchen Beweggründen der Sterbehilfeleistende gehandelt hat und ob überhaupt ein Fall von Sterbehilfe vorliegt. Dies ist ohne Zweifel ein Konflikt, da das Motiv niemals mit hundertprozentiger Sicherheit nachgewiesen kann. Die Gefahr einen Todschlag oder gar Mord durch den Willen des Opfers rechtfertigen zu können ist zu hoch. Aus diesem Grund ist die aktive Sterbehilfe in Deutschland untersagt.

Desweiteren sind die moralischen Aspekte zu beachten. Für Ärzte würde aktive Sterbehilfe leisten oftmals heißen sich in einen Gewissenskonflikt zu begeben. Sie haben einen Eid geschworen alles in ihrer Macht Stehende zu tun um Menschenleben zu retten. Auf der anderen Seite wollen sie aber auch dafür sorgen, dass ein Patient nicht unnötiges Leid durchlebt. Damit kommen wir auf das Beispiel am Anfang von der alten Frau zurück. In ihrem Fall ist eine Heilung ausgeschlossen und sie würde weiterhin tagtäglich Schmerzen ausgesetzt sein.

Meiner Meinung nach ist es schwierig die Grenzen zu ziehen, vor allem weil es natürlich unverantwortlich wäre zu riskieren, dass Todschlag mit Sterbehilfe entschuldigt wird. Allerdings halte ich es für unmenschlich einem leidenden Menschen, welcher aussichtslos auf Heilung einer schlimmen Krankheit ausgesetzt ist, Sterbehilfe zu untersagen. Zwar kann man ein Tier niemals mit einem Mensch gleichsetzen, aber wäre so etwas bei einem Springpferd oder selbst bei der Hauskatze der Fall, würde jeder dazu raten das „arme Tier“, welches nun schon einige Jahre gelebt hat von den Schmerzen zu befreien. Natürlich müssen bei so einer aktiven Sterbehilfe die Rahmenbedingungen absolut passen und gesetzlich geregelt sein. Entweder eben wie bei der passiven Sterbehilfe in Form einer Patientenverfügung und je nach Möglichkeit einer zusätzlichen Zustimmung. Oder in Form der Motivforschung, welche sehr genau durchgeführt werden muss durch direkte Gespräche mit dem Patienten und womöglich Angehörigen. Wenn diese genauen Nachforschungen und Gegebenheiten erfüllt sind, sollte die aktive Sterbehilfe meiner Meinung nach legal unter ärztlicher Aufsicht ablaufen dürfen. Außerdem finde ich es schwierig einen gesellschaftlichen Aspekt miteinzubringen, da ich es für eine persönliche Entscheidung halte. Jeder Mensch sollte die Freiheit und das Recht dazu haben über die Art seines Todes bzw. seinen Todeszeitpunkt im Fall einer Krankheit/ Einschränkung entscheiden zu dürfen. Oftmals fällt das Argument mit verschiedenen Religionen, welches in meinen Augen aber auch fraglich ist. Zum einen würde ich persönlich in Frage stellen ob „Gott“ wirklich wollen würde, dass ein Patient zusammen mit seiner Familie mehrere Jahre leidet und am Ende sogar qualvoll stirbt. Zum anderen ist es der freie Wille eines jeden einzelnen sich für oder gegen eine aktive Sterbehilfe zu entscheiden, bei dem jeder seine Religionen frei ausleben kann.

Was ist eure Meinung zu dem Thema?

Quellen:

https://www.bestatter.de/wissen/todesfall/sterbehilfe/

https://www.cdl-rlp.de/Unsere_Arbeit/Sterbehilfe/Sterbehilfe-in-Europa.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/sterbehilfe-faq-105.html

https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=planetwissen

2 Kommentare

Kommentieren →

Hi milka,
Ich finde auch, dass Sterbehilfe ein sehr schwieriges Thema ist. Und genauso, wie du finde ich, dass hier die eigene Entscheidung und Einwilligung der Person sehr wichtig ist. Ich denke, dass jeder, der durch die Sterbehilfe „erleichtert“ werden will, das selber entscheiden muss und sich selber über die Folgen, die dies eventuell für Familie und Freunde auslösen könnte, im klaren sein muss. Aber ich denke nicht, dass Unbeteiligte das Recht haben, bei dieser sehr privaten und auch individuellen Angelegenheit mit Gott oder der eigenen Religion zu argumentieren. Selbst wenn die Person, die nach Sterbehilfe fragt, die selben Ansichten hat, wie die Person, die versucht ihr dies auszureden, ist es immer noch die Entscheidung der Person, die stirbt.
Ich finde es gut, dass es die Möglichkeit gibt, ohne noch mehr Schmerz erleiden zu müssen, zu sterben und es sollte die Entscheidung von jedem Einzelnd sein.
Liebe Grüße
Semisemi

Hallo milka,
Sterbehilfe ist ein sehr sensibles Thema. Mir ist, wie auch dir, die Freiwilligkeit, also die klare Einwilligung, sehr wichtig. Meiner Meinung nach sollte jeder selbst entscheiden dürfen, wie sein Leben enden soll. Weil ist es wirklich so sinnvoll, eine todkranke Person mit allen Mitteln und unter starken Schmerzen am Leben gehalten werden. Eine Entscheidung für den Tod sollte aus meiner Sicht respektiert werden.

Schreibe einen Kommentar zu SemiSemi Antworten abbrechen