Stell dir vor, du bist ein Mörder und hast eine psychische Krankheit, die dein Handeln beeinflusst. Sollte man dich genauso bestrafen, wie eine gesunde Person, die das gleiche Verbrechen begangen hat?
Einerseits sind es Krankheiten für die man nichts kann, denn genauso wenig können Krebskranke etwas für ihr erleiden. Andererseits gibt es Gesetze und man muss für sein Handeln einstehen und dies nicht als Anlass sehen etwas Verbotenes zu machen. Dennoch haben in vielen Fällen, bei den Menschen einen psychisch-desolaten Zustand erleiden, diese keine Kontrolle über ihre Taten oder werden von ihren Krankheiten sogar geleitet. Trotzdem spricht dagegen, dass die Strafen der psychischen Gesundheit nicht angepasst werden sollen, dass viele Personen die ein Verbrechen, wie einen Mord begehen, psychische Krankheiten haben, die der Auslöser für diese Tat ist. Man darf dennoch nicht außenvor lassen, dass diese Menschen mit psychischen Problemen oft so etwas wie Empathie nicht empfinden oder wissen was Richtig und was Falsch ist. Zuletzt spricht dagegen, dass das Opfer, egal ob der Täter psychisch Krank oder Gesund ist, Gerechtigkeit erfahren soll und mit einer Strafe kann man dieser Tat am gerechtesten werden. Dem Opfer, beziehungsweise den Angehörigen ist es schließlich egal, was mit dem Täter ist, solange er seine Strafen absitzt.
Zusammengefasst bin ich der Meinung, dass man die Strafe der psychischen Gesundheit anpassen sollte. Also dass der Täter nicht so bestraft werden soll, wie eine gesunde Person, da sie von ihrer Krankheit geleitet wird und sie nichts für ihr Schicksal kann, dennoch darf sie auch nicht unbestraft bleiben ,da man, egal was für eine Krankheit man hat, nicht das Recht hat ein Verbrechen zu begehen.
6 Kommentare
Kommentieren →Ich finde man sollte psychisch kranke Täter genau so hart bestrafen, denn nach art 3.1 GG sind alle Menschen vor dem Gericht gleich. Außerdem stellen sie höchst wahrscheinlich eine Gefahr für die Gesellschaft dar, da wenn sie wirklich sich der schwere ihrer Taten nicht bewusst sein sollten, gibt es keine Garantie dafür, dass sie es nicht wieder machen würden. Meine Meinung zu diesem Thema ist aus genannten Gründen also, dass man alle Straftäter gleich bestrafen sollte.
Hallo Beige,
ich finde, es kommt immer darauf an, wie stark die jeweilige psychische Krankheit den Täter oder in dem Fall den Mörder beeinflusst. Krankheit ist nicht gleich Krankheit. Beispielsweise Depressionen oder Ängste vor etwas wirken sich deutlich unterschiedlicher auf eine Person aus als bei Abhängigkeitserkrankungen oder Ähnlichem. Wenn man demnach die Strafen psychisch kranker Täter an die einer nahezu gesunden Person annähern möchte, so müsste man meiner Meinung nach auch zwischen den verschiedenen Erkrankungen unterscheiden können, um eine angemessene Strafe verhängen zu können.
Es stimmt schon, dass Täter die unter einer Krankheit leiden nicht in allen Fällen genau einschätzen können, was genau sie in diesem Moment mit sich oder anderen darunter betroffenen Personen (z.B. dem Opfer oder dessen Angehörigen) mit ihrem Handeln anstellen. Die Einen mehr, die Anderen wiederum weniger. Jedoch kann man dies nicht für alle psychische Belastungen verallgemeinern.
Die könnte man noch zum deinem Blog hinzufügen. Aber ansonsten ist er dir gut und sachlich gelungen.
Hallo beige,
dein Thema des Blogbeitrags finde ich sehr interessant aber gleichzeitig auch sehr herausfordernd.
Ich stimme dir zu, dass die psychische Gesundheit des Täters bei einem Verbrechen berücksichtigt werden sollte, da die Person wahrscheinlich ohne die psychische Belastung diese Tat nicht begangen hätte, beziehungsweise die seelische Belastung der Auslöser für die Tat hätte sein können.
Allerdings finde ich es kritisch, wenn andere Personen dabei durch den Täter verletzt oder sogar getötet werden, denn im Grundgesetz in Artikel 1 steht, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Das heißt, dass niemand, auch keine Person, die von einer psychischen Krankheit betroffen ist, das Recht hat diese Würde zu verletzen oder ein anderes Leben auszulöschen. Man muss auch unterscheiden, ob es sich bei dem Verbrechen des Täters um einen Sachschaden oder einen Personenschaden handelt, da ein Sachschaden in den meisten Fällen ersetzbar ist.
Ich selbst kenne einen Fall, bei dem eine Person mehrere Familienmitglieder getötet hat und dafür eine „mildere“ Strafe von 12 Jahren anstatt der lebenslänglichen Haftstrafe, aufgrund seiner im Nachhinein festgestellten psychischen Erkrankung, erhalten hat. Zudem ist dieser Täter Alleinerbe von seinem Vater, den er getötet hat.
Diese Entscheidungen kann ich nur schwer nachvollziehen, da es trotz der Psyche des Täters nicht meinem Rechtsempfinden und meinen ethischen Grundsätzen entspricht.
Aus diesem Grund denke ich, dass auch eine psychisch kranke Person für seine Taten einstehen, beziehungsweise entsprechend bestraft werden muss. Trotzdem würde ich kein Pauschalurteil fällen, sondern jede Person beziehungsweise Situation einzeln genau betrachten und untersuchen. Es besteht ein schmaler Grad für die Rechtsprechung hier ein gerechtes Urteil zu fällen, da auch das Umfeld des Opfers eine angemessene Strafe fordert.
Hallo beige,
ich finde du hast mit deinem Thema ein sehr schwieriges, aber auch Spannendes gewählt.
Ich bin jedoch auch deiner Meinung, dass das Strafrecht angepasst werden sollte. Es kommt aber auf die Art der Straftat an und wie schwerwiegend sie im Endeffekt ist. Die Personen, die eben an dieser psychischen Krankheit leiden können im Prinzip auch nichts für ihr Schicksal. Man kann natürlich auch Lösungen finden, um Verbrechen aufgrund dieser psychischen Krankheiten vorzubeugen. James Fallon ist ein gutes Beispiel um diese These zu verfestigen. Dieser Mann hat grob gesagt „das Gehirn eines Mörders“. Der Großteil seiner Vorfahren gehörte zu Mördern und bei Experimenten erkannte Fallon, dass bestimmte Faktoren dazu beitragen Verbrechen dieser Art zu begehen. Doch dies kann man dementsprechend erkennen und somit eingreifen, bevor etwas Schlimmeres passiert. Es ist also wichtig das Strafmaß sinngemäß anzupassen, jedoch immer noch auf die Schicksale des Straftäters zu achten und die Straftat selbst zu bewerten.
Hallo beige,
du sprichst in deinem Beitrag ein interessantes Thema an. Ich stimme dir zu, dass diese Frage nicht ganz leicht zu beantworten ist, da auf der einen Seite alle Menschen gleichbehandelt werden sollten, aber auf der anderen Seite auch Rücksicht auf den gesundheitlichen Zustand der Menschen genommen werden muss. Ich persönlich bezweifle aber, dass dieser Vorschlag umsetzbar ist, da sich der gesundheitliche Zustand nur schwer messen und vergleichen lässt und das Urteil trotzdem gerecht gegenüber anderen Häftlingen sein sollte. Außerdem wäre das mit großem Aufwand verbunden und wäre meiner Meinung nach so in unserer Gesellschaft nicht umsetzbar. Daher ist die Idee einer Anpassung der Strafe an die psychische Gesundheit grundsätzlich gut, aber meiner Meinung nach nicht oder nur schwer umsetzbar.
Hallo beige,
ich finde die Frage „Sollten Straffen an die psychische Gesundheit angepasst werden?“ sehr interessant. Allerdings finde ich es auch schwer dazu ein gute Antwort zu finden, da ich einerseits denke das es egal ist wer vor dem Gericht ist und alle dort gleich behandelt werden sollten, andererseits finde ich es aber auch nicht richtig psychisch desolaten Personen die selbe Straffe zu geben wie psychisch gesunden. Ich denke man sollte bei so etwas immer die Straftat und wie schwerwiegend sie ist betrachten aber auch die person welche diese begangen hat und in welchem psychischem zustand sie sich befindet/befunden hat.